Genehmigung widerrufen:DocMorris muss in Saarbrücken zusperren

Es ist ein Unikum: Nur im Saarland durfte DocMorris bislang eine Filiale betreiben, ohne dass diese einem Apotheker gehörte. Nun ist die Genehmigung perdu.

Opfer der speziellen deutschen Gesetzgebung: Die Versandapotheke DocMorris muss ihre bisher einzige Filialapotheke in Saarbrücken unverzüglich schließen.

Die DocMorris-Filiale in Saarbrücken: Beamte wollen am Montag überprüfen, ob der Laden geschlossen wurde. (Foto: Foto: dpa)

Unter Berufung auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom Dienstag widerrief das saarländische Gesundheitsministerium am Freitag die im Juni 2006 erteilte Betriebsgenehmigung für die Apotheke. Das teilte das Ministerium in Saarbrücken mit.

Der Bescheid sei dem Unternehmen bereits zugestellt, das Geschäft müsse sofort schließen. Die obersten EU-Richter hatten in dem Urteil das deutsche Recht bestätigt, nach dem nur Pharmazeuten mit Kammerzulassung Apotheken betreiben und maximal drei Filialen besitzen dürfen und so die Bildung von Apothekenketten durch Unternehmen untersagt.

Betriebsgenehmigung erloschen

Nach dem Urteil sei das Ministerium zu diesem Schritt verpflichtet gewesen, sagte ein Sprecher des Hauses. DocMorris habe allerdings die Möglichkeit, Rechtsmittel gegen die Verfügung einzulegen.

Die Betriebsgenehmigung sei aber mit Beginn des Samstags erloschen. Am Montag würden Beamte zudem überprüfen, ob der Verfügung Folge geleistet würde. Vom Unternehmen war zunächst keine Stellungnahme zu erhalten.

Am Dienstag hatte DocMorris erklärt, die Apotheke zumindest bis zu einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtes des Saarlandes weiterbetreiben zu wollen. Dort ist ein Verfahren anhängig, in dem sich die Richter an das EuGH gewandt hatten. Apotheker hatten gegen die Betriebserlaubnis für die Filiale geklagt.

DocMorris ist eine Tochter des Stuttgarter Pharmahändlers Celesio, der mehrheitlich dem Familienkonzern Haniel gehört. Die Partnerapotheken des Unternehmens mit dem grünen DocMorris-Kreuz, bei denen ein Apotheker Inhaber ist, sind von dem Urteil nicht betroffen.

© sueddeutsche.de/dpa/pak/hgn - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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