Apothekengesetz:Schwerer Rückschlag für DocMorris

Überraschung in Luxemburg: Der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof, Yves Bot, stärkt den deutschen Apotheken unerwartet den Rücken.

Der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg, Yves Bot, hält das Apothekengesetz in Deutschland für zulässig. Der Generalanwalt sehe in der eingeschränkten Niederlassungsfreiheit keinen Verstoß gegen das Gemeinschaftsrecht, hieß es in einer Pressemitteilung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften am Dienstag.

Die meisten Experten hatten damit gerechnet, dass Bot für einen Wegfall des Fremd- und Mehrbesitzverbotes bei den Apothken plädieren würde (Foto: Foto: dpa)

Die Einschränkung sei nach Ansicht von Bot gerechtfertigt, um die Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln sicherstellen zu können. Damit empfiehlt der Generalanwalt, an dem derzeitigen Apothekengesetz festzuhalten.

Wichtige Vorentscheidung

Dieses besagt, dass nur Pharmazeuten mit Kammerzulassung Apotheken betreiben dürfen. Sie dürfen zudem maximal drei Filialen besitzen.

Das Votum des EuGH-Generalanwalts gilt als eine Art Vorentscheidung, denn der Europäische Gerichtshof in Luxemburg folgt in neun von zehn Fällen der Empfehlung. Mit einem Urteil wird spätestens bis zum Herbst 2009 gerechnet.

An dieser Entscheidung werden sich in der Folge die deutschen Behörden orientieren. Die meisten Experten hatten damit gerechnet, dass Bot für einen Wegfall des Fremd- und Mehrbesitzverbotes plädieren würde.

Vor dem EuGH wird derzeit über eine Klage mehrerer Inhaber saarländischer Apotheken gegen das Saarland verhandelt. Der damalige saarländische Gesundheitsminister Josef Hecken (CDU) hatte im Sommer 2006 der niederländischen Versandapotheke und Celesio-Tochter DocMorris das Betreiben einer "Modell-Apotheke" in Saarbrücken genehmigt. Das dort ansässige Verwaltungsgericht hatte im März 2007 die bei ihm eingereichte Beschwerde an den EuGH verwiesen.

Bislang dürfen in Deutschland nur Pharmazeuten mit Kammerzulassung Apotheken betreiben und maximal drei Filialen besitzen. Ebenfalls verhandelt wird über ein ähnliches Fremdbesitzverbot in Italien. Der Aktienkurs von Celesio brach nach der Mitteilung ein und lag zuletzt 11,6 Prozent im Minus.

© sueddeutsche.de/dpa/hgn/tob - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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