Gebäudeversicherung:BGH-Urteil zum Selbstbehalt

Wohnungseigentümer können verpflichtet werden, einen Schaden in der Anlage gemeinschaftlich zu bezahlen, der nur eine einzige Wohnung betrifft. Eine solche Regelung bei der Gebäudeversicherung sei grundsätzlich rechtmäßig, urteilte der Bundesgerichtshof (BGH). Eine höhere Selbstbeteiligung bedeute niedrigere Versicherungsbeiträge, und davon profitierten alle. Das gelte auch dann, wenn der Selbstbehalt wegen ungewöhnlich häufiger Schäden hoch ist (Az. V ZR 69/21). In dem Fall ging es um eine große Anlage in Köln mit sehr vielen kleineren Wohnungen und einer großen Gewerbeeinheit. In den Wohnungen treten wegen mangelhafter Leitungen oft Wasserschäden auf. Die Eigentümer der Gewerbeeinheit müssen wegen ihres hohen Flächenanteils besonders viel zahlen, obwohl sie nach eigenen Angaben noch nie einen Schaden hatten. Ein anderer Verteilungsschlüssel könnte laut BGH gerechtfertigt sein, falls es bauliche Unterschiede gibt. Das Kölner Landgericht muss das nun noch einmal prüfen.

© SZ vom 17.09.2022 / dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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