Gastronomie:Burgerentscheid

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Seit Jahren stritten Hans im Glück und Peter Pane miteinander – allerdings weniger über Burgerrezepte als Raumkonzepte. (Foto: Matthias Balk/dpa)

Nach jahrelangem Streit um die Markenrechte haben sich Hans im Glück und Peter Pane geeinigt.

Von Thomas Jordan, München

Es ging um Burger, Birken und vor allem: viel Geld. Nach einem dreijährigen Rechtsstreit über das Raumkonzept der Burger-Kette Peter Pane haben sich die Unternehmen Hans im Glück und der Betreiber hinter Peter Pane, die Paniceus Gastro Systemzentrale, außergerichtlich geeinigt. Damit sind auch die gegenseitigen Schadenersatzforderungen und die markenschutzrechtlichen Zwistigkeiten geklärt, wie es von Paniceus heißt. Beide Unternehmen könnten mit den bestehenden Konzepten weitergeführt werden. Der Vergleich kam kurz vor Ablauf der Frist am Mittwoch zustande, die das Oberlandesgericht München den beiden Unternehmen gesetzt hatte. Paniceus nennt die Einigung "überraschend", bei Hans im Glück ist von einer "fairen, einvernehmlichen Lösung für beide Unternehmen" die Rede.

Mit dem Vergleich endet ein jahrelanger zäher juristischer Streit, nicht nur um die Frage, wie viel Freiheit ein Franchise-Nehmer gegenüber dem Franchise-Geber hat. Sondern auch darum, wie sehr sich nach einer Trennung der ehemalige Konzessionsgeber und eine Firmen-Ausgründung in Design und Inneneinrichtung ähneln dürfen.

Patrick Junge, der spätere Peter-Pane-Gründer, hatte 2013 eine Filiale von Hans im Glück übernommen und damit einigen wirtschaftlichen Erfolg gehabt. Nach zwei Jahren betrieb der Sohn einer Lübecker Bäcker-Dynastie bereits zwölf Burger-Läden in Norddeutschland. Mit dem Erfolg wurde Junge aber auch immer eigenständiger: Er setzte neue Kreationen auf die Speisekarte, bot mehr Cocktail-Mischungen an und erhöhte mit Schafsfellen den Wohlfühlfaktor auf den Lärchenholzbänken seiner Restaurants.

Alles in Ordnung, so sah es wohl der norddeutsche Unternehmer. Denn neben dem Franchise-Vertrag existierte ein zweites Dokument, ein sogenannter Systempartnervertrag. Der machte Junge zum Geschäftspartner auf Augenhöhe mit den Münchner Burgerbratern von Hans im Glück und sicherte ihm mehr Rechte zu als anderen Franchise-Nehmern. Überhaupt nicht in Ordnung fanden die Chefs von Hans im Glück dagegen die Eigeninitiative ihres Partners. Sie sahen darin klare Verstöße gegen das Franchising-Prinzip. 2015 hatten sie schließlich genug von dem Eigensinn: Sie schickten Junge eine außerordentliche Kündigung und stellten die Warenlieferungen an dessen zwölf Filialen ein.

Was dann folgte, erinnert weniger an das Verhalten ernsthafter Geschäftspartnern, sondern eher an den erbitterten Kleinkrieg zweier Erzrivalen: Junge verschickte seinerseits eine außerordentliche Kündigung an Hans im Glück und nahm Veränderungen an seinen Restaurants vor. Er schälte im Gästebereich seiner Burgerfiliale in Binz auf Rügen die charakteristischen Birkenstämme und variierte das Beleuchtungskonzept, außerdem hieß die Filiale ab 2016 Peter Pane. Unverändert blieben dagegen die Raumaufteilung und die Möbel. Die Rechnung für all den Aufwand schickte er nach München - an Hans im Glück.

Dort antwortete man mit einer eigenen Schadenersatzforderung in Millionenhöhe. Die Begründung: Durch das frühe Ausscheiden Junges aus dem auf zehn Jahre angelegten Vertrag seien Hans im Glück Lizenzgebühren von über acht Millionen Euro entgangen. Obendrauf legten die Münchner noch eine Klage wegen Verletzung des urheberrechtlich geschützten Raumkonzepts von Hans im Glück. Ein geschälter Baum mache eben noch keinen eigenständigen Betrieb. Bei Hans im Glück sah man in Patrick Junges Peter Pane nicht den mutigen, jugendlichen Business-Helden, sondern schlichtweg ein Plagiat des geduldigen Arbeiters Hans im Glück.

Ähnlich sah es auch das Landgericht München, das 2017 urteilte, Paniceus habe die Übernahme des Raumkonzepts von Hans im Glück zu unterlassen. Zudem bestätigte das Gericht den Urheberrechtsschutz des innenarchitektonischen Konzepts der Münchner. Die Norddeutschen gingen dagegen in Revision.

Der nun geschlossene Vergleich zwischen beiden Unternehmen bedeutet die Wende im Streit zwischen den expansionsfreudigen Norddeutschen und den Münchner Vorreitern im gehobenen Burgergrill-Segment. Von Paniceus, die inzwischen deutschlandweit 26 Filialen betreiben, heißt es dazu, die Verhandlungen seien auf Augenhöhe geführt worden. Dort setzt man nun, gestärkt durch den Vergleich, weiter voll aufs Ausbauen des Geschäfts. Bereits im August eröffneten die Norddeutschen ausgerechnet in der Münchener Heimat ihres ehemaligen Konzessionsgebers einen Peter Pane. Im November soll es dann auch in Kassel so weit sein. Wie das innenarchitektonische Konzept aussehen wird? Birken kommen darin jedenfalls nicht vor, heißt es aus Unternehmenskreisen.

© SZ vom 08.11.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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