Gastronomie:Bar jeder Steuer

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Cappuccino mit Kassenbon. (Foto: dpa)

Manche Gastronomen tricksen den Fiskus aus. Dies kostet den Staat Milliarden. Viele Tricksereien wären auch beim künftigen Gesetz denkbar.

Von Victor Gojdka, München

Nach vier Weingläsern kann es im Restaurant schon einmal surreal werden. Der Kellner ist herangewunken, das Portemonnaie geöffnet. Und dann liegt auf dem Tisch ein Kassenbon. Freilich, jedes der Getränke ist mit Preis verzeichnet. Allein, darunter steht der nebulöse Satz: "Dies ist keine Rechnung." Da reiben sich Restaurantbesucher die Augen - und fragen sich, ob es nicht ein Glas zu viel war. Eine Rechnung, die keine ist? Klingt merkwürdig.

In der Tat: Was aussieht wie eine Rechnung, ist in Wahrheit keine. Der Gastronom hat sich vermutlich gerade die Umsatzsteuer gespart, weil er den Wein nicht als echte Buchung ins System gespeist hat, sondern nur als Übung. Manche elektronischen Kassen enthalten sogenannte Praktikantentasten, mit denen Kellner Bestellungen im Übemodus an der offiziellen Dokumentation vorbeischleusen - und damit auch am Fiskus. Der Kunde muss genau hinsehen, um das zu merken. Auf seinem Kassenbon steht dann: "Rechnungsentwurf", "Bar-Beleg" oder eben "dies ist keine Rechnung". Schätzungen zufolge dürften dem Staat durch Umsatzsteuerbetrug von Händlern und Gastronomen pro Jahr auf diese und andere Art bis zu zehn Milliarden Euro entgehen, so hat es das Finanzministerium Nordrhein-Westfalen überschlagen. Diese Zahlen sind jedoch umstritten.

Im Biergarten könnten Kellner Teile der Einnahmen an Kasse und Staat vorbeischleusen

Händler sollen ihre Kassen aufgrund des verschärften Kassengesetzes nun mit manipulationssicherer Technik aufrüsten . Und in der Tat: Manche Tricks dürften mit neuen oder aktualisierten Kassensystemen nicht mehr möglich sein. Viele Tricksereien wären aber auch trotz eines schärferen Gesetzes weiter denkbar: Im Biergarten könnten Kellner schlicht nicht alle Einnahmen in die elektronische Kasse eingeben und Teile der Einnahmen an Kasse und Staat vorbeischleusen - indem sie nur mit Block und Geldbeutel herumlaufen.

Und niemand verbietet Händlern, ihre elektronische Kasse aus Angst vor dem Gesetz abzuschaffen und wieder auf eine Analogkasse umzusteigen. "Manche überlegen sich das tatsächlich", sagt Gerd Achilles, Experte für Kassenführung. Auf Papier und ohne Elektrokasse könnten Händler und Gastronomen mit krimineller Energie ihre Rechnungen einfacher frisieren. Dass Gastronomen, Kioskbesitzer und Händler mit dem verschärften Gesetz überhaupt nicht mehr tricksen könnten, ist also eine illusorische Vorstellung. Wie viel mehr an Steuereinnahmen der Staat durch schärfere Kassensysteme tatsächlich einspielen könnte, ist ebenso unklar.

Immerhin dürfen Prüfer der Finanzbehörden seit vergangenem Jahr Pommesbuden und Pizzabäckern auch unangekündigt in Kasse und Bücher schauen, das war zuvor nur mit triftigen Gründen möglich. Was gut klingt, scheitert jedoch in der Praxis: Die meisten Finanzbehörden haben viel zu wenig Personal, um die Tausenden Imbissbuden, Bars und Restaurants tatsächlich zu untersuchen.

Am Schluss kann sich mancher mit anderen Tricks behelfen: Wenn Gäste in einem Fast-Food-Restaurant den Burger drinnen verspeisen, muss der Gastronom 19 Prozent Umsatzsteuer abführen. Wenn Gäste den Burger mitnehmen, sind es nur sieben Prozent. Auf manchen Rechnungen steht deshalb "außer Haus". Selbst wenn die Gäste nachweislich drinnen saßen.

© SZ vom 20.04.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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