Frankreich gegen Internetpiraterie:Raubkopierer sind offline

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Frankreich will härter gegen das illegale Herunterladen im Web vorgehen. Neben Geld- und Gefängnisstrafen droht Wiederholungstätern auch eine Sperrung ihres Internetzugangs.

Raubkopierer müssen in Frankreich eine Sperre ihres Internetzugangs fürchten. Die französische Nationalversammlung stimmte am Dienstag für einen Gesetzestext, der neue Möglichkeiten im Kampf gegen das illegale Herunterladen von Filmen, Musik oder Software bietet.

In Frankreich dürfte das geplante Gesetz gegen Internetpiraterie für ähnlich große Diskussionen sorgen wie die umstrittene deutsche Werbekampagne gegen Raubkopierer. (Foto: Foto: ddp)

Unter anderem soll Richtern erlaubt werden, Wiederholungstäter für bis zu einem Jahr den Zugang zum weltweiten Datennetz zu kappen. Zudem sind hohe Geld- und sogar Gefängnisstrafen möglich.

Eingeschränkte Kommunikationsfreiheit

Eine erste Version des Gesetzes war im Juni vom Verfassungsrat für nicht rechtmäßig erklärt worden. Die Bedeutung des Internets für die Teilhabe am demokratischen Leben und die freie Meinungsäußerung sei so hoch, war argumentiert worden, dass ein Aussperren aus dem Netz gegen Artikel 11 der Menschenrechtserklärung von 1789 verstoße.

Der Rat bemängelte zudem, dass die Internetsperre von der Aufsichtsbehörde Hadopi (Haute autorité pour la diffusion des oeuvres et la protection des droits sur Internet) und nicht von einem Gericht verhängt werden sollte. Der überarbeitete Gesetzesentwurf sieht jetzt eine Beteiligung der französischen Gerichte vor.

Zustimmung ist Formsache

Das Gesetz muss noch durch den Senat, bevor es endgültig in Kraft treten kann. Dessen Zustimmung gilt allerdings angesichts der Mehrheitsverhältnisse als sicher. Am Dienstag in der Nationalversammlung stimmten 285 Abgeordnete für das Gesetz - 225 dagegen.

Die zentrale Rolle im Kampf gegen die Internetpiraterie soll allerdings, wie ursprünglich angedacht, die Aufsichtsbehörde Hadopi spielen. Sie wertet von Internet-Dienstleistern gesammelte Daten über Urheberrechtsverletzungen aus und mahnt die Raubkopierer zunächst per E-Mail ab. Bei weiteren Verstößen wird eine zweite Mahnung per Einschreiben versand. Wer sich danach erneut erwischen lässt, muss mit erheblichen Strafen rechnen.

© dpa/ap/jb - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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