Wer Wohnungen baut, muss auch Pkw-Stellplätze oder Garagen errichten. So jedenfalls hat es die Reichsgaragenordnung 1939 festgelegt, und so ist es bis heute in fast allen Bundesländern geltendes Recht. Im Ursprung zielte die Regelung darauf ab, den Kfz-Verkehr zu fördern: Pkw sollten auf den Privatgrundstücken abgestellt werden, damit sie in den damals oft schmaleren Straßen den fließenden Verkehr nicht behindern; zugleich sollte der Stellplatz auf dem Grundstück den Besitz eines eigenen Autos erleichtern.
Forum:Verkehrswende, auch beim Parken
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Die Entkopplung von Wohnung und Stellplatz spart Geld und ist gerechter.
Von Volker Blees und Hartmut Topp
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