Forum:Die richtige Balance finden

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Oliver Rottmann leitet seit 2009 das Kompetenzzentrum "Öffentliche Wirtschaft, Infrastruktur und Daseinsvorsorge" an der Universität Leipzig. (Foto: Swen Reichhold/oh)

Der Staat müsse sich bei der Daseinsvorsorge viel mehr einmischen, fordern manche. Doch das allein reicht nicht.

Von Oliver Rottmann

Bezahlbares Wohnen, die Energiewende, die Zukunft des Verkehrs: Die Corona-Pandemie verschärft die Debatte über die Daseinsvorsorge. Funktioniert die Infrastruktur für die Bürger besser, wenn der Staat selbst sich kümmert - oder wenn private Unternehmen im Wettbewerb miteinander darum stehen?

Besonders die öffentliche Hand und ihre Unternehmen argumentieren zutreffend, die aktuelle Krise illustriere, welch stabilisierende und für die Bürger wichtige Funktion die Daseinsvorsorge in einer global vernetzten Welt einnimmt. Zu nennen sind beispielhaft ein stabiles Gesundheitssystem und ein intakter ÖPNV. Die Erbringung der Daseinsvorsorge hat sich im Besonderen auch in Zeiten des Lockdowns bewährt. Es ist daher unbestritten, dass Leistungen der Daseinsvorsorge sozialpolitisch notwendig und ökonomisch sinnvoll sind.

Aus dieser positiven Bilanz den Schluss zu ziehen, dass Daseinsvorsorge künftig stärker öffentlich zu erbringen ist, geht aber fehl. Ein höheres Maß an staatlichem Engagement ist zwar in einzelnen Bereichen durchaus sinnvoll, beispielsweise bei der Vorratshaltung in der medizinischen Versorgung. In den meisten Bereichen kann die Daseinsvorsorge allerdings wettbewerblich geregelt werden, wie in der Energieversorgung oder der Kreislaufwirtschaft. Derartige Leistungen müssen aber nicht privatisiert werden. Jedoch kann die Ausführung der Aufgaben auch durch Private erfolgen.

Um die zum Teil stark ideologisch geführte Debatte zu versachlichen, ist es zielführend, den unbestimmten Rechtsbegriff der Daseinsvorsorge abzugrenzen und in einen europäischen Kontext zu setzen. Auch wenn sich der deutsche Begriff im Gegensatz zu Ansätzen anderer europäischer Länder leicht unterscheidet, ist die Grundfrage doch recht identisch und auf Basis der EU-Gesetzgebung umsetzbar.

In Deutschland bezieht sich der Begriff noch heute im Wesentlichen auf die Definition des Verwaltungswissenschaftlers Ernst Forsthoff, der in den 1930er-Jahren unter dem NS-Regime als Professor dazu publizierte. Später arbeitete er als Lehrer, bis die Amerikaner ihn aus dem Dienst entfernten. 1949 wurde er wieder Professor und überarbeitete seine Grundsatzschrift zur Daseinsvorsorge. Forsthoff beschrieb mit dem Begriff die Abhängigkeit der städtischen Bevölkerung von öffentlichen Versorgungsleistungen, beispielsweise Elektrizität und Wasser, infolge zunehmender Urbanisierung. Zu Zeiten Forsthoffs war die Wirtschaftspolitik allerdings ungleich stärker von Autarkie geprägt, und Wettbewerb spielte in öffentlichen Strukturen keine Rolle. Das ist heute anders: Laut EU-Gesetzgebung bildet Wettbewerb ein zentrales Element zur Realisierung der Daseinsvorsorge.

Wettbewerb aus ideologischen Gründen auszublenden, kann Leistungen verteuern

Wird der Wettbewerbsgedanke in der Daseinsvorsorge klar ausgelegt, führt dies zur Einzelfallentscheidung, ob die Leistung von der öffentlichen Hand, von privaten Unternehmen oder in Kooperationsform erbracht werden soll. Durch den Grundsatz der kommunalen Selbstverwaltung (Art. 28 II GG) kann eine Gemeinde selbst bestimmen, wie und in welchem Umfang sie bestimmte Leistungen für ihre Bürger zur Verfügung stellt. Die EU-Liberalisierung Ende der Neunzigerjahre hat den Wettbewerb indes stärker betont. Mit dem seither geltenden Gewährleistungsstaatsmodell liegt die Verantwortung beim Staat, ob eine Leistung angeboten werden soll oder nicht. Die Umsetzung kann durch öffentliche oder private Unternehmen erfolgen.

Damit kann im Einzelfall entschieden werden, welches Unternehmen die Leistung am effektivsten und effizientesten für die Bürger erbringt. Wettbewerb und Daseinsvorsorge schließen sich nicht aus. Wettbewerb kann vielmehr als ein Element guter Daseinsvorsorge betrachtet werden, um Qualität und hinreichende Quantität der Leistung zu gewährleisten.

Auch wenn private Firmen die Leistung erbringen, behält der Staat im Grundsatz die Eigentümerschaft der Infrastruktur in der Daseinsvorsorge. Die Unternehmen erbringen als Erfüller im Wettbewerb Leistungen für die Bürger, der Staat bleibt Eigentümer, ähnlich wie kommunale Stadtwerke im Falle öffentlicher Erbringung. Auch im Bereich öffentlich-privater Kooperationen dominiert in Städten und Gemeinden zu rund 90 Prozent das Inhabermodell, was bedeutet, dass die öffentliche Hand Eigentümerin der Infrastruktur bleibt und der private Dienstleister, wenn er beauftragt wird, die Erfüllung übernimmt. Auch sind private Dienstleister häufig in der Minderheitsstellung, so bleiben Steuerung und letzte Entscheidungskompetenz in öffentlicher Hand. Das Anlagevermögen verlässt die Kommune nicht. Den Wettbewerbsgedanken um die optimale Daseinsvorsorge aus ideologischen Gründen auszublenden kann die gewünschten Leistungen für die Bürger verteuern oder verschlechtern.

Die Corona-Pandemie könnte digitale und smarte Infrastrukturen relevanter für die Daseinsvorsorge werden lassen. Vor dem Hintergrund aktueller Infrastrukturherausforderungen wie dem Breitbandausbau, bezahlbarem Wohnen, der Energie- und der Mobilitätswende stellt sich die Frage nach dem zukünftigen Leistungsumfang der Daseinsvorsorge. Beispielsweise ist die Wohnungswirtschaft in Deutschland im strengen Sinne nicht Teil der Daseinsvorsorge. Hier könnte sich der Staat im sozialen Wohnungsbau deutlich stärker engagieren, anstatt Mietdeckel einzuführen. In der Mobilität könnte von staatlicher Seite speziell in ländlichen Räumen, wo öffentliche Verkehrsangebote gefährdet sind, die Ladeinfrastruktur als Voraussetzung für alternative Bedienformen im ÖPNV als Daseinsvorsorge betrachtet werden. Damit ließe sich im Verkehr auch ein höherer Klimaschutz leisten. Daher scheint es sinnvoll, die Daseinsvorsorge zukünftig um bestimmte Grundversorgungs- oder Universaldienste zu erweitern, insbesondere in Bezug auf Breitbandversorgung, Wohnraum und neue Mobilitätsformen. In anderen Bereichen sollte aber im Gegenzug auch diskutiert werden, was der Wettbewerb besser regeln kann.

Eine hochwertige Daseinsvorsorge lässt sich realisieren, wenn der Staat seine Verantwortung darin sieht, dort tätig zu werden, wo er gebraucht wird, weil es der Markt nicht regelt - und in anderen Bereichen mehr Wettbewerb zuzulassen, wie die EU-Gesetzgebung dies postuliert. Die politischen Entscheider sollten stets ergebnisoffen überlegen, ob ein Kommunalunternehmen, folglich die öffentliche Hand, oder ein privater Dienstleister die Leistung erbringt - nicht zuletzt in und nach derzeitigen Krisen wie der Corona-Pandemie.

© SZ vom 07.09.2020 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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