Förderung:Finanzministerium verteidigt Sonnensteuer

Solaranlagen sollen künftig nur noch gefördert werden, wenn sie weniger als 20 Megawattstunden für den Eigenverbrauch produzieren. Gegen die Pläne formiert sich der Widerstand.

Von Michael Bauchmüller, Berlin

Das Bundesfinanzministerium hält an den umstrittenen Plänen für eine Steuer auf Solarstrom fest. Ziel sei es, die Förderung "kompatibel mit europäischem Energiesteuer- und Beihilferecht zu machen", hieß es am Donnerstag aus Kreisen des Ministeriums. Hintergrund ist ein Entwurf zur Reform des Stromsteuergesetzes. Bislang ist Solarstrom für den Eigenbedarf von der Stromsteuer befreit. Plänen des Finanzministeriums zufolge soll diese Befreiung nur noch gelten, wenn die Solaranlagen im Jahr weniger als 20 Megawattstunden für den Eigenverbrauch produzieren. Versorgen sich Mietshäuser oder Gewerbebetriebe mit einer größeren Strommenge, dann soll für den gesamten Eigenstrombedarf Stromsteuer anfallen. Diese beträgt derzeit 2,05 Cent je Kilowattstunde.

Innerhalb der Bundesregierung ist der Vorstoß hochumstritten. Das Wirtschaftsministerium kritisierte die geplante Belastung als "in dieser Form unangemessen", auch das Umweltministerium hat Einwände. Die Solarbranche fürchtet Nachteile vor allem für so genannte Mieterstrom-Modelle, bei denen Bewohner von Mietshäusern auf Strom vom eigenen Dach umsteigen können. Der Steueraufschlag raube solchen Modellen die Attraktivität. Das Finanzministerium dagegen verweist auf die Förderung von Solarstrom über das Erneuerbare-Energien-Gesetz. Sie umfasst zwar nicht jenen Strom, der im eigenen Haus verbraucht wird. Allerdings lege Brüssel Wert darauf, dass es nur eine Form der Förderung gebe und nicht mehrere. Derzeit wird der Gesetzentwurf innerhalb der Bundesregierung abgestimmt. Wie lange diese Klärung dauere, sei unklar.

© SZ vom 27.05.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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