Flugausfälle:Tuifly muss zahlen

Die Passagiere sollen für die Flugausfälle im Herbst entschädigt werden. Tuifly hatte sich geweigert und den Massen-Krankenstand der Mitarbeiter als wilden Streik eingestuft.

Von Angelika Slavik, Hamburg/Hannover

Passagiere, die im vergangenen Herbst vom Chaos bei der Fluggesellschaft Tuifly betroffen waren, haben Anspruch auf eine Entschädigungszahlung. Dies hat das Amtsgericht in Hannover entschieden. Die Klagen wurden von Fluggästen eingereicht, nachdem im Herbst 2016 fast eine Woche lang Flüge bei Tuifly stark verspätet waren oder ganz gestrichen wurden. Hintergrund: Die Mitarbeiter hatten sich massenweise krank gemeldet, nachdem bekannt geworden war, dass Tuifly gemeinsam mit der Air-Berlin-Tochter Niki in eine Holding unter Führung der arabischen Fluggesellschaft Etihad eingebracht werden soll. Viele Tuifly-Mitarbeiter fürchteten deshalb um ihre Jobs. Ihr Arbeitgeber Tuifly betrachtet diesen Massen-Krankenstand als wilden Streik und will den betroffenen Passagieren deshalb keine Entschädigung zahlen.

Das Amtsgericht Hannover sah das nun anders: Es sei nicht hinlänglich bewiesen, dass es sich um einen Streik gehandelt habe. Konkret habe ein Rentnerpaar aus Bergisch Gladbach, dessen Flug fast vier Stunden Verspätung hatte, deshalb Anspruch auf 800 Euro Entschädigung, zudem muss die Tui-Tochter Tuifly die Kosten des Verfahrens tragen. Eine fünfköpfige Familie aus Celle bekommt anstatt der geforderten 4000 Euro von Tuifly aber nur 2000 Euro, weil ihre Pauschalreise ganz abgesagt wurde und sie sich damit nur bedingt auf die EU-Fluggastrechteverordnung berufen konnte. Die Familie hat auch noch gegen den Reiseveranstalter Tui geklagt und somit Chancen, den Restbetrag noch zugesprochen zu bekommen. In zwei ähnlichen Fällen waren die Gerichte zuvor der Rechtsauffassung von Tuifly weitgehend gefolgt - insgesamt sind mehr als 1000 Zivilklagen anhängig. Es wird erwartet, dass die ersten Verfahren durch alle Instanzen gehen werden.

© SZ vom 16.02.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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