Finanzen:Hoffnung für Sparverträge

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Von Tobias Bug, Nürnberg

Prämiensparverträge, die Kunden noch vor 20 Jahren bei Sparkassen abschließen konnten, waren sehr lukrativ. Sie enthielten eine jährliche Prämie, die sich mit der Zeit erhöhte. Bis auf 50 Prozent nach 15 Vertragsjahren. Zu lukrativ, findet die Sparkasse Nürnberg - und kündigte in den letzten Wochen kurzerhand 21 000 solcher Verträge. In Zeiten der Null- und Minuszinspolitik der Europäischen Zentralbank seien solche Prämien nicht mehr marktgerecht, so die Begründung der Sparkasse.

Doch es gibt Hoffnung für einen Teil der 16 000 betroffenen Sparer: "Etliche der Kündigungen sind rechtswidrig", sagt Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Die Sparkasse Nürnberg hatte sich in den Kündigungen auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) berufen. Nach dem Erreichen der höchsten Prämienstufe, also nach 15 Jahren, sei eine Kündigung rechtmäßig, urteilte der BGH im Mai dieses Jahres. Es sei denn, im Vertrag sei eine längere Laufzeit vereinbart worden. Am vergangenen Donnerstag hat der BGH das schriftliche Urteil veröffentlicht. Aus diesem lasse sich ableiten, so Nauhauser, dass Sparverträge mit einer Laufzeit von mehr als 15 Jahren nicht schon nach 15 Jahren gekündigt werden könnten, nur weil die höchste Prämienstufe erreicht worden sei. Viele der gekündigten Verträge hatten Laufzeiten von mehr als 15 Jahren. "Soll die höchste Prämie etwa vom 15. bis zum 25. Sparjahr bezahlt werden, ist das Kündigungsrecht bis Ablauf des 25. Sparjahres ausgeschlossen. Bei einer noch längeren Laufzeit ist es natürlich bis Ablauf dieser Laufzeit ausgeschlossen", so Nauhauser.

"Falls eine Bank rechtswidrig kündigen sollte, werden wir die betroffenen Verbraucher unterstützen und gerichtliche Schritte prüfen", sagt Nauhauser. Die Erfahrung aus einem ähnlichen Fall stimme ihn optimistisch: 2013 hatte die Sparkasse Ulm versucht, Kunden zur Kündigung ihrer Sparverträge zu drängen. Nach dem Einschreiten der Verbraucherzentrale verurteilte sie ein Gericht dazu, einen Vergleich mit den Kunden zu schließen.

© SZ vom 10.08.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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