Finanzamt:1,8 Prozent als Steuerzins

Steuerzahlerinnen und -zahler sollen künftig weniger Zinsen auf Nachzahlungen entrichten, aber auch weniger Zinsen auf Erstattungen vom Finanzamt bekommen. Das Kabinett beschloss am Mittwoch, die Zinssätze rückwirkend zum 1. Januar 2019 auf 0,15 Prozent pro Monat zu senken. Pro Jahr fallen damit statt bislang sechs Prozent nur noch 1,8 Prozent Zinsen an. Eine Evaluierungsklausel solle zudem dafür sorgen, dass der Zinssatz auch künftig angemessen bleibe. Bevor er in Kraft treten kann, muss der Bundestag zustimmen. Die Zinsen gibt es bei der Einkommen-, Körperschaft-, Vermögen-, Umsatz- und Gewerbesteuer. Sie werden fällig, wenn sich eine Steuernachzahlung oder -erstattung um mehr als 15 Monate verzögert. Im ersten Fall profitiert der Fiskus, im zweiten der Steuerzahler. Das Bundesverfassungsgericht hatte die Zinsen von sechs Prozent für verfassungswidrig erklärt.

© SZ vom 31.03.2022 / dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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