Familienplanung:Eingefrorener Kinderwunsch

Eine Frau sieht sich eingefrorene Eizellen in einem Labor im spanischen Alicante an. (Foto: Natalie Neomi Isser)

Die Opposition will künstliche Befruchtung höher bezuschussen. Allerdings nur für verheiratete Paare.

Von Kristiana Ludwig, Berlin

Die Opposition im Bundestag will die Regeln für die Bezahlung einer künstlichen Befruchtung lockern. Die Grünen haben einen Gesetzentwurf vorgelegt, laut dem sie unverheiratete Paare und Frauen, die in lesbischen Beziehungen leben, mit Verheirateten gleichstellen wollen. Bislang dürfen Krankenkassen eine künstliche Befruchtung nur dann mitbezahlen, wenn die beiden Partner in einer Ehe leben.

Einige Bundesländer und der Bund springen heute bereits ein, wenn Paare ohne Trauschein eine künstliche Befruchtung benötigen. Allerdings beteiligen sich derzeit nur sechs Länder an diesen Hilfen. Die FDP-Fraktion hat einen Antrag eingebracht, mit dem sie das Bundesfamilienministerium auffordert, die entsprechende Richtlinie für den Bundeszuschuss zu ändern. Die FDP schlägt vor, dass der Bund künftig unabhängig vom Wohnort der Patienten 25 Prozent der Kosten für die ersten vier Versuche einer Kinderwunschbehandlung übernimmt. Auch Alleinstehende sollen laut dem FDP-Antrag von dieser Unterstützung profitieren. Die neue Richtlinie solle Samenzellspenden genauso fördern wie das Einsetzen von eigenen, konservierten Eizellen.

Denn zur Zeit diskutieren auch die Regierungsparteien über neue Regeln für das Einfrieren, Aufbewahren und Wiedereinsetzen von eigenen Eizellen und Spermien. Die Koalition möchte Patienten, denen etwa eine Chemotherapie bevorsteht, ermöglichen, ihr gesundes Erbgut zu sichern. Wenn die Fruchtbarkeit durch eine anstehende Behandlung gefährdet wird, soll die Krankenkasse eine Konservierung übernehmen. Uneins sind SPD und Union indes in der Frage, ob die Patientin zum Zeitpunkt des späteren Einsetzens verheiratet sein muss, damit die Kasse zahlt. Denn die aktuelle Gesetzgebung zur künstlichen Befruchtung schreibt einen Trauschein vor.

© SZ vom 26.06.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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