Ex-VW-Chef:Hin und Her

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Ob Martin Winterkorn, einst Vorstandschef von Volkswagen, stets auf legale Art Steuern gespart hat, prüfen gerade Ermittler. (Foto: Ole Spata/dpa)

Die Eheleute Winterkorn setzen auf das komplizierte, aber lohnende Steuersparmodell "Güterstandsschaukel". Das könnte ihnen Ärger einbringen.

Von Klaus Ott, München

Ob Martin Winterkorn und seine Ehefrau in ihrem Garten in München-Bogenhausen eine Schaukel haben, ist nicht bekannt. Das wäre auch eine rein private Frage, die keinen etwas angeht. Aber dass die beiden gerne schaukeln, im übertragenen Sinne, und wie sie das tun, ist indes von besonderer Bedeutung - für das Ehepaar ebenso wie für den Fiskus. Martin Winterkorn, ehedem Vorstandschef des Volkswagen-Konzerns, und seine Frau schaukeln gerne mit dem Staat, um Steuern zu sparen: "Güterstandsschaukel" nennt sich das Modell, das die beiden offenbar seit vielen Jahren praktizieren. Es ist ein sehr spezielles Modell, das in die Tiefen des Ehe- und Steuerrechts führt.

Eheleute können eine sogenannte "Zugewinngemeinschaft" vereinbaren, dann in die Gütertrennung wechseln, und schließlich wieder in die Zugewinngemeinschaft zurückkehren. Klingt kompliziert, muss alles notariell vereinbart werden, und kostet etwas Zeit und etwas Geld.

Doch so ein Konstrukt kann sich lohnen - wie beim Ehegattensplitting - und zwar wenn einer der beiden Partner viel verdient und der andere eher wenig. So wie offenbar bei den Winterkorns. Er war mit bis zu 17 Millionen Euro Jahreseinkommen bei VW Spitzenverdiener und hat dem Vernehmen nach vieles davon an seine Frau übertragen. Und das so, dass keine Schenkungssteuer fällig wurde.

Ob bei dieser "Güterstandsschaukel" alles richtig gehandhabt wurde, das prüft die Staatsanwaltschaft Braunschweig im Rahmen des Diesel-Verfahrens. Wie es dazu kam, ist ebenfalls etwas kompliziert. Eine der Hausbanken der Winterkorns erstattete Geldwäscheverdachtsanzeige, weil die beiden kurz nach Beginn der Abgasaffäre eine Immobilienfirma gegründet hatten: Die Bank hatte Bedenken, das Ehepaar könnte Vermögen verschieben. Über das Bayerische Landeskriminalamt und die Staatsanwaltschaft München I gelangte der Vorgang zur Staatsanwaltschaft Braunschweig, die in der Abgasaffäre ermittelt. Die Braunschweiger trugen den Vorgang unter "Prüfung eines Anfangsverdachts" in ihre Akten ein und notierten, womöglich hätten die Winterkorns Schenkungssteuer hinterzogen. Und sie verknüpften den neuen Vorgang mit den alten Abgas-Ermittlungen. Auf diese Weise kam der ganze Vorgang jetzt in die Öffentlichkeit. Und das in einem Stadium, in dem noch gar nicht zu erkennen ist, wie schwer der Verdacht wiegt. Winterkorn weist den Verdacht jedenfalls entschieden zurück, er könnte dem Fiskus Steuern schuldig geblieben sein.

In den Unterlagen der Ermittler findet sich auch ein Schreiben, das die Steuerkanzlei der Winterkorns am 17. August 2012 an die beiden Eheleute geschickt hatte. Es ging um den Kauf einer Immobilie. Das könne "schenkungssteuerliche Auswirkungen" haben, warnte die Kanzlei. Man befasse sich ausführlich mit diesem Problem. Und weil das Ganze sehr komplex sei, müsse man nicht nur mehrere Meinungen einholen. Sondern auch prüfen, wie die Vorgaben des Bundesfinanzministeriums lauteten und was der Bundesfinanzhof (BFH) dazu alles entschieden habe. Der BFH ist das höchste deutsche Steuergericht.

Die "Güterstandsschaukel" soll der BFH, so sehen das diverse Steueranwälte, in zwei Entscheidungen für grundsätzlich zulässig erklärt haben. Ob die Winterkorns diese Methode richtig angewandt haben, wird sich noch zeigen.

© SZ vom 30.07.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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