EU-Regeln zum Anbau:Berlin rückt von strengem Genpflanzen-Verbot ab

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  • Die EU wollte nationale Anbauverbote von Gentech-Pflanzen eigentlich erleichtern. Doch dieser Plan ist nun offenbar in Gefahr.
  • Die Bundesregierung will nun doch kein möglichst strenges Anbauverbot durchsetzen.

Von Daniela Kuhr, Berlin, und Silvia Liebrich, München

Das Vorhaben, Anbauverbote für Gentech-Pflanzen in Europa zu erleichtern, wird eine Zitterpartie. Dabei wollte die EU-Regierung ihren Mitgliedsländern in Zukunft weitgehend freie Hand lassen, um nationale Verbote durchzusetzen, was bisher schwer möglich ist. Einen entsprechenden Vorschlag hatten Europas Umweltminister im Sommer ausgehandelt. Doch der wurde vom Europa-Parlament und Umweltorganisationen als zu industriefreundlich kritisiert. Das Parlament erarbeitete einen eigenen Plan. An diesem Mittwoch finden die entscheidenden Gespräche zwischen EU-Kommission, -Ländern und -Parlament statt. Dann soll ein Kompromiss erarbeitet werden.

Undurchsichtig ist dabei die Rolle der Bundesregierung. Sie rückt nach SZ-Informationen immer mehr von ihrem Versprechen ab, ein möglichst strenges Anbauverbot in Brüssel durchzusetzen - obwohl 90 Prozent der Bundesbürger Gentechnik in ihren Lebensmitteln ablehnen.

Besonders umstritten ist der Plan der EU-Umweltminister, Agrarkonzernen wie Monsanto, Syngenta oder Bayer ein Mitspracherecht bei Anbauverboten einzuräumen. Dafür ist ein zweistufiges Verfahren vorgesehen: Beantragt zum Beispiel eine Firma die Zulassung einer neuen Genmaissorte in der EU, sind die Länder am Zug. Erwägt etwa Deutschland ein Anbauverbot, muss die Bundesregierung die Firma auffordern, speziell bei dieser Sorte keine Zulassung für Deutschland zu beantragen. Dem Wunsch kann das Unternehmen nachkommen oder nicht. Die Anfrage ist aber Voraussetzung dafür, dass Deutschland in einem zweiten Schritt den Anbau verbieten kann, sollte der Konzern nicht auf eine Zulassung hierzulande verzichten wollen.

Gentech-Multis mischen sich in Regulierungsprozesse ein

Dieses Prozedere ist ein Novum in der EU-Politik, weil Konzerne so direkt Einfluss auf Regulierungsprozesse nehmen können. Vom EU-Rat, also den Länderregierungen, wird das gebilligt. Doch Gentechnikkritiker und das EU-Parlament wehren sich dagegen. "Es darf nicht sein, dass souveräne Staaten erst bei den Gentech-Multis fragen müssen, bevor sie ein Genmais-Verbot aussprechen dürfen", kritisiert Harald Ebner, Gentechnikexperte der Grünen im Bundestag.

Verhindern will die Bundesregierung in Brüssel zudem EU-Haftungsregeln. Sie sollen diejenigen Länder schützen, die Gentechnik auf ihren Äckern verbieten, aber Gefahr laufen, dass sich Pflanzen aus dem Nachbarland im Grenzgebiet ausbreiten. Diese Haftregeln seien nicht notwendig, heißt es dazu aus dem Agrarministerium in Berlin. Damit verstößt die Bundesregierung ganz klar gegen einen Beschluss des Bundestages vom Mai 2014, der diese Haftungsregelung ausdrücklich fordert. Vorgesehen ist, dass sich EU-Parlament und -Rat am Mittwoch auf einen Kompromiss einigen. Wie der am Ende aussieht, ist allerdings unklar.

Fest steht, dass die neuen Regeln bereits im nächsten Jahr gelten sollen - und sie sind dringend notwendig. Denn bislang gleicht der Umgang mit der umstrittenen Technologie in Europa einem Eiertanz. Während weltweit seit Jahren Gentech-Pflanzen wie Soja, Mais, Baumwolle oder Raps auf Millionen Hektar angepflanzt werden, wurden für den Anbau in der EU bisher zwei Sorten zugelassen, eine dritte steht kurz davor.

Verbot auch von Pflanzen, die die EU für "unbedenklich" hält

Die europäische Lebensmittelbehörde Efsa hatte den Anbau bei allen drei für unbedenklich erklärt, was nach bisherigem Recht letztlich dazu führte, dass die Mitgliedstaaten ihn auch auf ihrem Gebiet zulassen müssen. Sie dürfen ihn nur verbieten, wenn Studien auftauchten, die Risiken für Natur und Umwelt zeigen.

Die frühere Landwirtschaftsministerin Ilse Aigner hat davon einmal Gebrauch gemacht, als sie eine Gentech-Maissorte verbot. Auch andere Länder nutzten das Schlupfloch zum Ausstieg. Doch die Studien waren so umstritten, dass völlig unklar war, ob ein Verbot überhaupt zulässig war. Rechtlich bewegten sich die Minister auf dünnem Eis.

Das soll sich mit den neuen Regularien ändern: Künftig dürften Länder den Anbau auch solcher Pflanzen verbieten, die auf EU-Ebene für unbedenklich erklärt wurden. Begründet werden muss ein Verbot zwar weiterhin, doch stehen den Ländern dafür dann mehr Möglichkeiten zur Verfügung. So können sie das Verbot etwa darauf stützen, dass der Anbau der Landschaftsplanung widerspräche. Gentechnik-Gegnern reicht dies allerdings nicht. Sie hätten sich gewünscht, dass die EU die Technologie komplett verbietet.

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