EU genehmigt Bad-Bank-Gesetz:Schrottplatz für Bankpapiere

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Das kann teuer werden: Die EU genehmigt das deutsche Bad-Bank-Gesetz. Finanzhäuser dürfen jetzt faule Wertpapiere auslagern. Das Risiko trägt vor allem der Staat.

Das Großreinemachen kann beginnen: Die Europäische Kommission hat das deutsche Bad-Bank-Gesetz genehmigt. Die Behörde billigte die Regelung, wonach Finanzinstitute ihre faulen Wertpapiere in Zweckgesellschaften - sogenannte Bad Banks - übertragen dürfen.

Genehmigung der EU: Deutschlands Banken dürfen faule Wertpapiere in sogenannte Bad Banks auslagern. (Foto: Foto: AP)

Das Gesetz erfülle die entsprechenden Kriterien der Kommission. Demnach müsse der Wertverfall fauler Wertpapiere vor der Übertragung in die Bad Bank offen gelegt werden. Außerdem müssen die Risikoposten auf der Grundlage des tatsächlichen wirtschaftlichen Wertes bewertet werden.

Nur sechs Monate gültig

Die Finanzinstitute müssten eine "angemessene Vergütung" zahlen und es müsse eine "angemessene Lastenteilung" geben, hieß es. Die Sonderregelung ist auf sechs Monate beschränkt.

Die Banken können ihre Bilanzen nun im großen Stil von Risikopapieren befreien, die stark an Wert verloren haben und derzeit nicht handelbar sind. Die Giftpapiere waren Auslöser der Finanzkrise und belasten die Banken zunehmend.

Sie müssen ständig abgewertet werden, was das Eigenkapital aufzehrt und die Bank-Bilanzen belastet. Das Volumen der strukturierten Wertpapiere in Bilanzen deutscher Banken wird auf 230 Milliarden Euro geschätzt.

Zeitbombe für Steuerzahler

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hat gewarnt, die Bad Banks könnten zur Zeitbombe für die Steuerzahler werden. Dagegen hofft die Bundesregierung, dass so mit den bereinigten Bilanzen das gegenseitige Vertrauen der Banken wächst, das Kreditgeschäft in Gang kommt und die Konjunktur gestützt wird.

"Dennoch wird in zahlreichen Fällen eine Umstrukturierung wohl kaum zu vermeiden sein", warnte EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes. Nach Darstellung der Kommission hat Deutschland zugesichert, binnen dreier Monate nach einer Auslagerung eine Rentabilitätsanalyse oder einen Umstrukturierungsplan für die Bank vorzulegen.

Das Bad-Bank-Gesetz ergänzt das deutsche Banken-Rettungspaket mit einem Volumen von 480 Milliarden Euro, das die Kommission im Oktober 2008 genehmigt hatte. Welche Geldhäuser das neue Angebot in Anspruch nehmen wollen, ist noch nicht klar.

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