Entschädigung:Anleger gegen Konzern

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1500 Aktionäre verklagen die Volkswagen AG auf einen Schadenersatz in Höhe von 8,8 Milliarden Euro. Der Hauptgegner im Musterverfahren ist die Deka Investment GmbH. (Foto: Rainer Jensen/dpa)

Eine Musterklage gegen Volkswagen soll klären, ob der Konzern Anleger entschädigen muss. Jetzt ist klar, wer die Klage führt.

Von Stefan Mayr, Stuttgart

Hat Volkswagen Anlegern geschadet, weil der Konzern sie im Dieselskandal nicht rechtzeitig informiert hat? Diese Frage soll das Oberlandesgericht Braunschweig klären. Nun steht fest, wer die Klage führt. Der Hauptgegner des Autokonzerns in der kapitalrechtlichen Aufarbeitung des Skandals ist nicht irgend jemand: Das Gericht hat die Deka Investment GmbH zum Musterkläger bestimmt.

Das Tochter-Unternehmen des Deutschen Sparkassen- und Giroverbands ist einer der größten Vermögensverwalter Deutschlands. Es will klären lassen, ob der Wolfsburger Konzern gegen seine Veröffentlichungspflichten verstoßen und Anleger um Geld gebracht hat. Sollte das Gericht dies bejahen, drohen Volkswagen Schadensersatzforderungen in Höhe von 8,8 Milliarden Euro. Diese Summe fordern derzeit mehr als 1500 Aktionäre in ihren Klagen gegen Volkswagen. Damit die Justiz nicht jede Klage einzeln abarbeiten muss, wird es am Oberlandesgericht ein sogenanntes Musterverfahren geben. Dessen Urteil hat bindende Wirkung für alle anderen Klagen, die einstweilen ausgesetzt werden. Die restlichen Kläger müssen nun also auf das Vorgehen von Deka vertrauen.

Die entscheidenden Fragen für das Gericht sind: Ab wann wusste das Volkswagen-Management von einem Kursrisiko, das durch die Ermittlungen der US-Behörden entstanden ist? Und wann hätte das Unternehmen dieses Risiko publizieren müssen?

VW hatte im September 2015 über die Abgas-Manipulationen informiert. Danach verloren die Vorzugsaktien fast die Hälfte ihres Wertes, diesen Verlust wollen sich die Anleger vom Konzern erstatten lassen. Alleine Deka macht etwa 265 Millionen Euro geltend. Das Frankfurter Wertpapierhaus wird vom Tübinger Anwalt Andreas Tilp vertreten, den zudem 573 weitere institutionelle Kläger und 900 Kleinanleger mandatiert haben. Tilp ist optimistisch: "Der Fall VW wird zur Auszahlung führen. Die Frage ist nur, für welchen Zeitraum." Der Konzern müsse beweisen, dass keine grobe Fahrlässigkeit und keine Kausalität vorliegt, "das wird ihm nicht gelingen." Volkswagen weist die Vorwürfe zurück.

Mit der Benennung des Musterklägers ist das Verfahren einen wichtigen Schritt weiter gekommen - wann ein rechtskräftiges Urteil feststehen wird, ist noch nicht absehbar. Experten rechnen mit fünf Jahren.

© SZ vom 09.03.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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