Einkommensteuer auf Kapitaleinkünfte:Endgültig abgegolten

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Bis zu 45 Prozent zahlen Bürger Einkommensteuer auf ihre Kapitaleinkünfte - das soll nun vereinfacht werden: Was auf Aktionäre und Anleger von 2009 an zukommt.

Claus Hulverscheidt

Bisher zahlen die Bürger in Deutschland auf ihre Kapitaleinkünfte Einkommensteuer. Das heißt, dass etwa Zinseinnahmen im Zuge der jährlichen Steuererklärung einfach zum Arbeitseinkommen hinzuaddiert und mit dem persönlichen Einkommensteuersatz belastet werden.

Da dieser Satz mit jedem zusätzlich verdienten Euro steigt, muss der Bürger bis zu 45 Prozent seiner Zinserlöse an das Finanzamt abführen. Dieses Verfahren soll nun vereinfacht werden.

Entlastungen, die auf Aktionäre und Anleger von 2009 an zukommen

Abgeltungsteuer: Künftig behält die Bank von sämtlichen Kapitaleinkünften ihrer Kunden 25 Prozent ein und überweist das Geld direkt und anonym an den Fiskus. Die Ansprüche des Staates sind damit abgegolten, daher der Name Abgeltungsteuer.

In der Steuererklärung spielen die Kapitaleinkünfte nur noch dann eine Rolle, wenn der persönliche Einkommensteuersatz unter 25 Prozent liegt. In diesem Fall überweist das Finanzamt den Teil der einbehaltenen Abgeltungsteuer, der zu viel gezahlt wurde, an den Bürger zurück.

Mit der Reform soll die Steuerhinterziehung - die bei inländischen Kapitaleinkünften schon heute kaum noch möglich ist - weiter erschwert werden. Für Kleinsparer wird die Steuererklärung ein wenig einfacher, Großanleger sparen zudem kräftig Geld.

Belastungen, die auf Aktionäre und Anleger von 2009 an zukommen

Vergünstigungen: Insgesamt gesehen bedeutet die Einführung der Abgeltungsteuer keineswegs eine Steuersenkung. Im Gegenteil: Da zugleich viele Vergünstigungen wegfallen oder eingeschränkt werden, dürfte die Reform für viele Anleger zu einem Minusgeschäft werden. So sinkt zum Beispiel der Sparerfreibetrag von 1.370 auf 750 Euro für Ledige und von 2.740 auf 1.500 Euro für Verheiratete.

Halbeinkünfteverfahren: Dividenden müssen in Zukunft statt zur Hälfte voll versteuert werden. Die Koalition argumentiert, dass die Abschaffung des Halbeinkünfteverfahrens gerechtfertigt sei, weil die Unternehmen dank des sinkenden Körperschaftsteuersatzes ja mehr Geld ausschütten könnten. Ob sie das auch tun werden, weiß aber niemand.

Veräußerungserlöse: Gewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren werden demnächst ebenfalls voll versteuert. Bislang waren die Erlöse steuerfrei, wenn der Aktionär seine Anteilsscheine mehr als ein Jahr lang behielt. Wer von 2009 an neue Aktien erwirbt, muss dagegen in jedem Fall voll versteuern. Bei Zertifikaten gilt dies sogar rückwirkend für alle Zertifikate, die nach dem 14. März 2007 erworben wurden.

Verrechnung: Auch in Zukunft dürfen Gewinne und Verluste aus unterschiedlichen Kapitalanlagen nicht steuermindernd miteinander verrechnet werden, was die Attraktivität der Aktienanlage noch weiter schmälert. Zunächst war eine unbeschränkte Verrechenbarkeit etwa von Zinseinnahmen mit Verlusten aus Aktiengeschäften vorgesehen. Die Idee wurde aber wieder kassiert, weil an einer anderen Stelle innerhalb des Reformwerks Geld fehlte.

© SZ vom 25.5.2007 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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