Einigung mit EU-Kommission:Eon verkauft Hochspannungsnetz

Ende des Kartellstreits: Die EU-Kommission stoppt ihre Untersuchungen gegen Eon - dafür trennt sich der Konzern von seinem deutschen Hochspannungsnetz.

Eon lässt mehr Wettbewerb auf dem deutschen Strommarkt zu, dafür stellt die EU-Kommission ihre Kartelluntersuchung gegen das Unternehmen ein. Der größte deutsche Energiekonzern wird, wie bereits im Februar angekündigt, seine deutschen Höchstspannungsnetze verkaufen und trennt sich zudem von Kraftwerksleistung in Höhe von 5000 Megawatt.

Eon trennt sich von seinem Höchstspannungsnetz und verkauft Kraftwerkskapazitäten. (Foto: Foto: AP)

Dieses Vorhaben würde den Strommarkt in Deutschland grundlegend verändern und Aussicht auf mehr Wettbewerb bieten, sagte die EU-Kommission.

"Zum ersten Mal in der Geschichte des europäischen Kartellrechts veräußert ein Unternehmen bedeutende Vermögenswerte, um Wettbewerbsbedenken auszuräumen", erklärte EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes. Eon werde damit "nicht länger in der Lage sein, durch die Kontrolle des Netzes seine Stromerzeugungstochter gegenüber anderen Wettbewerbern zu begünstigen".

Kroes äußerte zudem die Hoffnung, dass der Verkauf von Kraftwerkskapazitäten zu einer Senkung der Strompreise führen werde. Die Kommissarin verdächtigt Eon nämlich, einen Teil des in seinen Kraftwerken erzeugten Stroms bislang nicht zum Kauf angeboten zu haben, um die Preise in die Höhe zu treiben. Die Behörde war dem Verdacht nachgegangen, Eon habe seine marktbeherrschende Stellung missbraucht.

Treuhänder überwacht Verkauf

Ende Februar hatte Eon diese Maßnahmen der Brüsseler Behörde bereits vorgeschlagen, um eine Kartellstrafe abzuwenden. Der Versorger hatte erklärt, nach der endgültigen Einigung mit den Brüsseler Wettbewerbshütern zwei Jahre Zeit für den Verkauf der Netze zu haben. Der Verkaufsprozess solle im Frühjahr begonnen werden, sagte ein Sprecher. Für Netz und Kraftwerkskapazitäten habe der Konzern bereits zahlreiche Interessenbekundungen.

Der EU-Kommission zufolge wird die Veräußerung unter die Aufsicht eines Treuhänders gestellt, dass dabei keine neuen Wettbewerbsprobleme entstehen. Alle Käufe müssten von der EU-Kommission genehmigt werden.

© sueddeutsche.de/AP/Reuters/dpa/tob/pak - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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