Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ist politischer Sprengstoff: Ein Mitgliedsunternehmen in einer Industrie- und Handelskammer (IHK) hat das Recht, von seiner IHK den Austritt aus dem Dachverband DIHK zu verlangen, wenn dieser wiederholt "Aufgaben wahrnimmt, die außerhalb der gesetzlichen Kompetenzen der Kammer liegen". Dazu zählen allgemeinpolitische Äußerungen, zu denen die Kammer nicht befugt ist. Was bedeutet dieses Urteil? Was darf DIHK-Präsident Eric Schweitzer noch sagen? Und wozu sind die Kammern überhaupt gut? Die wichtigsten Fragen und Antworten.
Wozu darf sich der DIHK künftig äußern?
Das Urteil ist kein Maulkorb für den Wirtschaftsverband. Dieser kann sich weiter zu Themen äußern, bei denen es um die Interessen der Kammern geht. Als Beispiel nennt das Gericht etwa Ganztagsschulen oder duale Studiengänge.
Was sagt der DIHK zu dem Urteil?
"Das Gericht hat Aussagen des DIHK als rechtswidrig eingestuft", bestätigt Martin Wansleben, Hauptgeschäftsführer des Verbands. Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag wolle sich deshalb an die rechtlichen Vorgaben des Gerichts halten. Als positiv bewertet Wansleben die Hinweise des Gerichts, wie sich Überschreitungen der Kammerkompetenz unterbinden lassen, "damit kein Austrittsanspruch gegeben ist". Die Richter hatten angeregt, eine unabhängige Ombudsstelle einzurichten, die Beschwerden von Mitgliedern entgegennimmt und Verstöße unterbindet.
Was sagen die Kammerkritiker?
Kai Boeddinghaus, Geschäftsführer des Bundesverbands für freie Kammern, geht davon aus, dass der DIHK seine Öffentlichkeitsarbeit neu ordnen muss. "Die allgemeinpolitischen Eskapaden des Dachverbands wie etwa sein Nein zum Mindestlohn dürften damit vorbei sein", sagt er.
Welche Aufgaben haben die Industrie- und Handelskammern überhaupt?
Insgesamt haben sie "mehr als 50 Aufgaben, die ihnen vom Staat übertragen sind", heißt es beim DIHK. Sie begleiten Firmengründer, geben Auskunft bei Rechts- und Steuerfragen oder beraten bei der Expansion in internationale Märkte.
Wie helfen die Kammern bei der Prüfung von Auszubildenden?
Ohne die 79 Kammern, die 555 000 Zwischen- und Abschlussprüfungen in der Ausbildung und 164 000 Prüfungen in der Weiterbildung abhalten, müsste der Staat "Ämter für Ausbildungsprüfungen" einrichten, argumentiert der DIHK. Schon bei den Honoraren für die Prüfer spare der Steuerzahler mehrere 100 Millionen Euro jährlich. Allerdings verlangen auch die Kammern für die Prüfungen Geld.
Wer muss alles einer IHK beitreten?
Die Kammern sind öffentlich-rechtliche Körperschaften, in die Industrie- und Handelsunternehmen automatisch eintreten müssen. Diese "Zwangsmitgliedschaft" stößt gerade bei kleinen und mittleren Unternehmen seit Jahren auf Kritik, vor allem wegen der "Zwangsbeiträge".
Wie hoch sind die Mitgliedsbeiträge?
Der DIHK beziffert den Durchschnittsbeitrag für Mitgliedsunternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, mit 548 Euro im Jahr. Die Beiträge sind jedoch höchst unterschiedlich: Der Grundbeitrag liegt zwischen 50 bis 290 Euro. Hinzu kommt eine gewinnabhängige Umlage. Der kammerkritische Verband BFFK spricht wegen der großen Kluft bei den Beiträgen von "Kleinstaaterei" und "Wettbewerbsverzerrung". Der DIHK weist darauf hin, dass bei den Beiträgen die regionale Wirtschaftskraft zu berücksichtigen sei.
Werden Firmen von Beiträgen befreit?
Wer nicht im Handelsregister eingetragen ist und einen Ertrag von weniger als 5200 Euro jährlich hat, muss keine Beiträge zahlen. Auch nicht im Register enthaltene Gründer, deren Gewinn in den ersten zwei Jahren die Grenze von 25 000 Euro nicht überschreitet, sind freigestellt. "Insgesamt sind rund 41 Prozent der Unternehmen zuletzt bundesweit vom Beitrag befreit", heißt es auf IHK-Transparent.de.
Sind die Top-Gehälter zu hoch?
Die mittlere Vergütung eines Hauptgeschäftsführers beträgt 177 000 Euro. Es gibt jedoch IHK-Chefs, die deutlich mehr verdienen. So kassierte 2014 der Hamburger Hauptgeschäftsführer 370 000 Euro Festgehalt plus 105 000 Euro Tantieme. BFFK-Sprecher Boeddinghaus hält solche Gehälter für völlig überhöht, da sich eine Kammer nicht wie ein Privatunternehmen am Markt behaupten müsse.
Horten die Kammern zu viel Geld?
Die Kammern verfügen über ein Finanzvermögen in Höhe von 1,6 Milliarden Euro (ohne Immobilien) als Reserve und um Pensionen zahlen zu können. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Kammern aber dazu verpflichtet, keine überhöhten Rücklagen zu bilden beziehungsweise genauer nachzuweisen, wofür das Geld sein soll. Viele Kammern haben inzwischen ihre Beiträge gesenkt.