Dieselskandal:Kleiner Sieg

Der beauftragten Ermittlungsbehörde wurde die Auswertung der bei VW beschlagnahmten Dokumente untersagt.

Im Streit mit der Staatsanwaltschaft über die Beschlagnahme geheimer Unterlagen zum Dieselskandal hat VW einen Etappensieg eingefahren. Das Bundesverfassungsgericht untersagte der Münchner Ermittlungsbehörde vorerst die Auswertung der bei der Durchsuchung der von VW beauftragten Anwaltskanzlei Jones Day beschlagnahmten Dokumente. Dazu erließ das Gericht eine einstweilige Anordnung, in der die Staatsanwaltschaft angewiesen wird, die sichergestellten Unterlagen und Daten beim Amtsgericht München zu hinterlegen. Die Entscheidung beruhe auf einer Folgenabwägung, teilte das Gericht mit. Im Mai hatte sich das oberste Gericht noch geweigert, eine solche Anordnung zu erlassen. Die Richter argumentierten damals, VW habe den Rechtsweg noch nicht voll ausgeschöpft. Die Wolfsburger hatten die US-Kanzlei Jones Day im Herbst 2015 damit beauftragt, die Hintergründe des Dieselskandals zu ermitteln und zunächst angekündigt, die Ergebnisse bekanntzugeben. Schließlich veröffentlichte der Autobauer aber lediglich eine Zusammenfassung. Die US-Kanzlei Jones Day sollte für Volkswagen die streng geheimen Unterlagen hüten. Durchsuchungen bei Anwälten sind selten, da sie in vielen Fällen besonders geschützt sind.

© SZ vom 27.07.2017 / SZ - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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