Dieselskandal:Einer, der redet

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Der Abgasspezialist Giovanni P. hatte Audis Schummeldiesel mitentwickelt und beworben. Vor Gericht packt er nun aus - zulasten der prominenten Mitangeklagten.

Von Max Hägler, München

Walter Lechner ist einer der erfahrensten Strafverteidiger im Lande. Er weiß wohl, dass es hilfreich ist, vor Gericht den Überblick zu behalten, gerade wenn der Stoff richtig komplex wird. Und so bereitet er an diesem dritten Tag des Audi-Strafprozesses in München das Entree für seinen Mandanten: In einigen wenigen Minuten fasst er zusammen, worüber Giovanni P. lange sprechen wird. P. hat Redebedarf, wird lange sprechen über seine Sicht auf den Dieselskandal. An dem ist er zentral beteiligt gewesen, auch wenn er - das wird in den ersten Stunden seiner Einlassung wieder einmal deutlich - alle Verantwortung zurückweist: "Habe alles gesagt, alles getan, um alle zu informieren", führt er an einer Stelle aus.

Der Ingenieur ist in der Nähe von Turin geboren, aber seit 18 Jahren in Deutschland, seit er von Audi angeworben wurde. Seinen Vortrag hält er in sehr passablem Deutsch, manchmal mit Unterstützung einer Dolmetscherin. "Ein Traum" sei der Job gewesen, sagt er und er habe "mit voller Begeisterung" Dieseltechnologie entwickelt - vor allem die Abgasreinigung eines Sechszylinders. Jenes Motors, bei dem später geschummelt wurde. Das Problem sei gewesen: Die Wagen - der Audi Q7 und der VW Touareg - seien nicht ausentwickelt gewesen. Die Abgasreinigungsanlage, auf die Audi bislang keinen großen Wert gelegt hatte, passte nicht richtig hinein, zumal der Tank für das Additiv, den Adblue getauften Harnstoff. Weil nicht genug Platz war, schaltete man die Abgasreinigung einfach aus - aber das sei nicht die Entscheidung seiner Abteilung gewesen: Leistung, Beschleunigung, Geräusch, Entertainment, die Soundanlage Bang und Olufsen, damit konnte man die Kunden überzeugen, erklärt P. Ein großer Adblue-Tank hätte den Einbau einer solchen Stereoanlage verhindert: "Bang und Olufsen ist wichtiger als saubere Luft." Ein konkretes Beispiel für P.s Vorwurf, die Vertriebsleute hätten ihn und sein Team betrogen: "Die haben uns nicht die Gelegenheit gegeben, saubere Fahrzeuge auf die Straße zu bringen." Und dazu gebe es auch Beschlüsse "von Leuten, die hier im Gerichtssaal sitzen". P. blickt in Richtung der mitangeklagten Ex-Topmanager Wolfgang Hatz und Rupert Stadler.

Was er denn damals über eine eventuelle Illegalität gedacht habe, fragt ihn der Richter zum Ende des ersten Verhandlungstages? Als Techniker sei er nicht zufrieden gewesen. Die andere Frage könne er kaum beantworten: "Ich muss das nur aus technischer Sicht bewerten und beurteilen."

Darüber wird dann gegebenenfalls Stadler sprechen können. Er hatte über ein Jahrzehnt lang die Gesamtverantwortung, von 2007 bis 2018. Und wie es aussieht, kann er den Prozess nicht wie gewünscht verlassen. Der Antrag auf Aussetzung und Abtrennung des Verfahrens, den seine Strafverteidiger mit scharfen Worten am Vortag gestellt haben, wurde von der Staatsanwaltschaft brüsk zurückgewiesen: Zum einen habe das Gericht darüber schon ausgiebig beraten. Zum anderen bestehe gegen Stadler weiterhin ein Haftbefehl, der nur außer Vollzug gesetzt sei. Der Angeklagte habe, "allen Relativierungen der Verteidigung zum Trotz", Sanktionen gegen einen Mitarbeiter angekündigt, weil dieser mit den Ermittlungsbehörden kooperierte. Das sei ein "ungeheuerlicher Vorgang" gewesen - der aber angesichts der Haftsache zügig aufgeklärt werden müsse: Es gelte der Grundsatz der Verfahrensbeschleunigung. Dass sich die Verteidigung darüber beklage, sei nicht nachvollziehbar.

Das Gericht will bis kommenden Dienstag, dem nächsten Verhandlungstag, über die Anträge entscheiden - dann wird auch P. weiterreden.

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