DGB:635 Euro für jeden Lehrling

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Der DGB fordert einen Mindestlohn für Auszubildende. Er empfiehlt 80 Prozent der durchschnittlichen Tarifvergütung aller Berufe.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund hat Vorschläge für die im Koalitionsvertrag von SPD und Union vereinbarte Mindestausbildungsvergütung vorgelegt. Er empfiehlt einen Mindestlohn von 80 Prozent der durchschnittlichen Tarifvergütung aller Berufe, das sind derzeit 635 Euro pro Monat im ersten Lehrjahr. Nach DGB-Berechnung würden mehr als 160 000 der bundesweit 1,34 Millionen Azubis davon profitieren. Die Neuregelung schaffe "dort ein Mindestmaß an Absicherung, wo es bisher keine gab", schreibt der DGB in einem Eckpunkte-Papier. Zudem sei eine Mindestvergütung für Azubis "ein wirksames Instrument gegen Ausbildungsabbrüche", erklärte die stellvertretende DGB-Vorsitzende Elke Hannack. Im Friseurhandwerk starteten etwa jedes Jahr 10 000 Jugendliche eine Ausbildung, aber nur 5000 hielten bis zur Prüfung durch. "Viele steigen vorher aus, da sie mit der kargen Vergütung nicht über die Runden kommen." Nach Daten des Bundesinstituts für Berufsbildung gibt es insgesamt fast 50 Ausbildungsberufe, in denen die Vergütung derzeit weniger als 635 Euro im ersten Lehrjahr ausmacht. In nahezu all diesen Berufen liegt die Abbrecherquote über dem Gesamtdurchschnitt von 24 Prozent. Am schlechtesten verdienen Fleischer-Azubis mit 310 Euro.

"Azubis sind kommende Fachkräfte und nicht billige Arbeitskräfte."

Die Daten beziehen sich aber nur auf Tarifverträge, in tariffreien Betrieben könnten die Vergütungen laut DGB nach richterlicher Rechtsprechung bis zu 20 Prozent niedriger liegen. Darauf bezieht sich der DGB, wenn er 80 Prozent des tariflichen Durchschnitts fordert. Im zweiten Lehrjahr wären das 696 Euro, 768 Euro im dritten und 796 Euro im vierten Jahr. Doch selbst wenn der Mindestlohn im ersten Jahr nur 500 Euro betrage, würden mindestens 30 000 Jugendliche davon profitieren, rechnet der DGB vor.

Der Gewerkschaftsbund führt seit Jahren eine Kampagne gegen niedrige Ausbildungsvergütungen. "Die Betriebe müssen ihrer Ausbildung ein Mindestmaß an Wertschätzung geben", sagte DGB-Vize Hannack. "Azubis sind kommende Fachkräfte und nicht billige Arbeitskräfte."

Im Koalitionsvertrag haben SPD und Union beschlossen, dass sie "im Rahmen der Novelle des Berufsbildungsgesetzes" eine Mindestvergütung verankern wollen. Das Gesetz soll zum 1. Januar 2020 in Kraft treten. Der DGB fordert auch, dass Sachleistungen wie Kost und Logis nicht auf den Mindestlohn angerechnet werden.

© SZ vom 13.02.2018 / afp - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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