Datenschutz:EuGH soll Streit klären

Die Filmgesellschaft Constantin hat das US-Videoportal Youtube verklagt. Es soll Nutzerinformationen herausgeben.

Welche Nutzerdaten muss ein Videoportal herausgeben, wenn dort illegal Inhalte hochgeladen wurden? Mit dieser Frage muss sich nun der Europäische Gerichtshof (EuGH) befassen. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe legte dem EuGH am Donnerstag eine Reihe von Fragen zur Auslegung der maßgeblichen EU-Richtlinie vor.

Es geht dabei um einen Fall, in dem die Filmgesellschaft Constantin gegen das US-Videoportal Youtube geklagt hatte. Dort waren mehrere Filme illegal hochgeladen und bis zu ihrer Sperrung tausendfach abgerufen worden. Constantin klagte deshalb auf umfassende Auskünfte. Das Unternehmen wollte private Daten der Nutzer haben, die diese Filme hochgeladen hatten. Vermutlich, um rechtlich gegen diese Nutzer vorzugehen. Doch Youtube sah sich nicht in der Pflicht, die Nutzerdaten herauszugeben. Vor dem BGH geht es also ganz grundsätzlich darum, ob Videoportale Daten wie die E-Mail-Adressen, Telefonnummern und die beim Hochladen gespeicherte IP-Adressen ihrer Nutzer herausgeben müssen.

Das Oberlandesgericht Frankfurt hatte zuvor im Berufungsverfahren entschieden, dass Youtube nur die E-Mail-Adressen herausgeben muss. Damit wollte sich das Videoportal nicht zufrieden geben, vor dem BGH will es eine komplette Abweisung der Klage erreichen. Constantin besteht weiterhin darauf, umfassendere Auskünfte zu bekommen.

Bis zu einer Entscheidung dürften nun aber noch mehrere Monate vergehen. Denn die Bundesrichter wollen zunächst vom EuGH wissen, ob sich laut der maßgeblichen EU-Richtlinie die Auskunftspflicht des Videoportals auch auf E-Mail-Adresse, Telefonnummer und IP-Adresse erstreckt. Der BGH hatte dem Luxemburger Gerichtshof in der Vergangenheit schon diverse Fälle zur Klärung vorgelegt, in denen es um Urheberrechtsverletzungen im Internet ging.

© SZ vom 22.02.2019 / dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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