Die deutsche Stahlbranche steht erneut unter dem Verdacht wettbewerbswidriger Preisabsprachen. Das Bundeskartellamt hat deshalb Ende August an drei Tagen hintereinander insgesamt sieben Stahlunternehmen sowie drei Privatwohnungen durchsuchen lassen, teilte ein Kartellamtssprecher mit. Es gehe um mögliche Preisabsprachen im Bereich Flachstahl. Das Bundeskartellamt nennt bis zum Abschluss der Verfahren keine Firmennamen. Die Stahlkonzerne Salzgitter und Arcelor Mittal bestätigten aber für ihre Unternehmen die Durchsuchungen. Man habe alle gewünschten Unterlagen zur Verfügung gestellt, teilte Salzgitter mit. Bei Arcelor Mittal hieß es: "Es gab auch bei uns Hausdurchsuchungen. Wir arbeiten vollumfänglich mit den Behörden zusammen." An welchen Orten die Durchsuchungen stattgefunden haben, wollte ein Sprecher nicht sagen. Ermittelt wird nach unbestätigten Angaben auch gegen Deutschlands größten Stahlkonzern Thyssen-Krupp. Dort soll es aber keine Durchsuchungen gegeben haben. Ein Sprecher wollte sich dazu nicht äußern. "Wir nehmen die Vorgänge sehr ernst und unterstützen die Ermittlungen der Behörde, können aufgrund der laufenden Verfahren derzeit jedoch keine weiteren Angaben machen", hieß es.
Deutschlands Stahlunternehmen stehen seit Jahren unter massivem Wettbewerbsdruck durch Überkapazitäten vor allem aus China. Immer wieder geht das Bundeskartellamt vor diesem Hintergrund dem Verdacht illegaler Preisabsprachen nach. Seit Ende November 2015 läuft bereits ein Verfahren zu möglichen Absprachen bei Edelstahlprodukten. In einem weiteren Verfahren durchsuchten die Kartellwächter Mitte Juni 2016 sechs Unternehmen. Hier ging es um den Stahleinkauf für die Automobil- und Automobilzulieferindustrie. Ermittelt wird außerdem seit Juni dieses Jahres gegen drei Schmiedeunternehmen, die Preise für Antriebs- und Getriebeteile für die Autoindustrie abgesprochen haben sollen.
Durchsuchungsbeschlüsse setzen einen Anfangsverdacht für einen Kartellrechtsverstoß voraus, bis zum Abschluss des Verfahrens gilt aber die Unschuldsvermutung. Bestätigt sich der Verdacht, können die Beamten mit empfindlichen Geldbußen reagieren. Theoretisch kann das Kartellamt Firmen mit bis zu zehn Prozent ihres Jahresumsatzes belangen. In der Praxis schöpft die Behörde diesen Rahmen nicht aus. Die konkrete Höhe des Bußgeldes ist abhängig von der Schwere und der Dauer der Tat.