Bundesagentur für Arbeit:Es droht ein Milliardenverlust

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Von Henrike Roßbach, Berlin

Die Corona-Krise droht tiefe Spuren im Haushalt der Bundesagentur für Arbeit (BA) zu hinterlassen. Das geht aus einem aktuellen Bericht der Nürnberger Behörde an den Haushaltsausschuss des Bundestags hervor. Demnach rechnet die BA im laufenden Jahr - bei im Schnitt 2,2 Millionen Kurzarbeitern - mit einem Defizit von mehr als 30 Milliarden Euro. Rund 17 Milliarden Euro könne sie davon aus den liquiden Mitteln ihrer Rücklage bestreiten, heißt es in dem Bericht; insgesamt hat die BA Reserven von knapp 26 Milliarden Euro. Gut neun Milliarden Euro aber seien erst 2021 verfügbar, so die BA, da sie "überwiegend in terminierten Tages- und Kündigungsgeldern" angelegt seien.

Noch ist das aufgelaufene Minus zwar einigermaßen überschaubar: Bis Ende April lagen die Einnahmen der BA bei 10,61 Milliarden Euro, denen Ausgaben von 12,67 Milliarden Euro gegenüberstanden. Die rasant steigenden Ausgaben für das Kurzarbeitergeld aber würden erst verzögert abgebildet, heißt es in dem Bericht. Der Grund ist, dass die Unternehmen immer erst rückwirkend mit der Behörde abrechnen, in welchem Ausmaß bei ihnen im jeweiligen Monat tatsächlich kurzgearbeitet wurde. Im weiteren Jahresverlauf aber könnte es teilweise "erhebliche Mehrausgaben" geben, so die BA in ihrem Bericht.

In welche Richtung es geht, zeigen schon die bislang vorliegenden Zahlen. Allein bis April wurden bereits 452 Millionen Euro für das Kurzarbeitergeld ausgegeben, im gleichen Zeitraum des Vorjahres waren es nur 41 Millionen Euro gewesen. Auch das ausgezahlte Arbeitslosengeld liegt mit knapp sechs Milliarden Euro schon jetzt über den 5,25 Milliarden Euro des Vorjahreszeitraum. Und die Ausgaben für das Insolvenzgeld übertreffen den Wert von 2019 ebenfalls.

Die BA verweist in dem Bericht zudem auf die politischen Beschlüsse der jüngsten Zeit, die zu deutlich steigenden Ausgaben würden werden - von der vollständigen Erstattung der Sozialabgaben beim Kurzarbeitergeld über die verlängerte Zahlung des Arbeitslosengeldes I bis zur geplanten Erhöhung des Kurzarbeitergeldes nach drei beziehungsweise sechs Monaten.

© SZ vom 26.05.2020 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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