BGH-Entscheidung:Ex-WestLB-Chef Sengera muss wieder vor Kadi

Lesezeit: 1 min

Schlechte Nachrichten für Jürgen Sengera: Der ehemalige Chef der WestLB muss sich erneut wegen Untreue bei einer Kreditvergabe vor Gericht verantworten.

Der ehemalige WestLB-Chef Jürgen Sengera muss sich erneut wegen Untreue bei einer riskanten Kreditvergabe vor Gericht verantworten. Der Bundesgerichtshof (BGH) hob am Donnerstag den Freispruch Sengeras vom Juni 2008 auf und ordnete eine Neuauflage des Prozesses vor dem Landgericht Düsseldorf an. Das Urteil enthalte mehrere rechtliche Fehler, befand der BGH.

Ex-WestLB-Chef Jürgen Sengera hält seinen Freispruch für gerechtfertigt. Strafrechtlich habe er sich nichts vorzuwerfen. (Foto: Foto: AP)

Die WestLB hatte die Fusion der Geräteverleiher Granada und Thorn zum neuen Unternehmen Boxclever mit insgesamt 1,35 Milliarden Euro finanziert.

Sengera war an den maßgeblichen Vorstandsbeschlüssen Dezember 1999 und im Frühjahr 2000 beteiligt. Die Insolvenz von Boxclever vor fünf Jahren richtete bei der Bank einen Schaden von mehr als 400 Millionen Euro an. Das von der damaligen Star-Bankerin Robin Saunders eingefädelte Boxclever-Geschäft hatte zu den Milliardenverlusten beigetragen, die die WestLB in den vergangenen Jahren in eine schwere Schieflage brachten.

Gegen Pflichten verstoßen

Das Landgericht hatte Sengera freigesprochen, obwohl es davon ausging, dass er gegen die Pflichten eines "ordentlichen Bankleiters" verstoßen hatte. Die Staatsanwaltschaft hatte ihm vorgeworfen, aus "übersteigertem beruflichen Erfolgsstreben" den Milliardenkredit an Boxclever ohne ausreichende Risikoprüfung vergeben zu haben. Das Landgericht Düsseldorf hatte schließlich aber entschieden, dass ihm kein Vorsatz nachzuweisen sei.

Der BGH stellte klar, dass es für einen Vorsatz bereits ausreiche, wenn Sengera mit einer unzureichenden Risikoprüfung gerechnet habe. Der BGH hatte bereits Anfang Juli durchblicken lassen, dass er erhebliche Zweifel am Freispruch Sengeras hat. Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf hatte nach dem Urteil vom Juni 2008 Revision eingelegt, über die der BGH dann verhandelte. Auch die Bundesanwaltschaft unterstützte den Antrag der Staatsanwaltschaft Düsseldorf und beantragte, den Freispruch wegen Rechtsfehlern aufzuheben.

Mängel eingeräumt

Sengera, der an der Verhandlung in Karlsruhe teilnahm aber schwieg, beantragte dagegen über seine Anwälte Zurückweisung der Revision und Bestätigung seines Freispruchs. Allerdings räumte auch sein Verteidiger Eberhard Kempf ein, dass das Düsseldorfer Urteil Mängel in der Begründung enthalte. Im Ergebnis sei es aber richtig. Sengera hatte sich im ersten Verfahren zwar entschuldigt und den entstandenen Schaden bedauert - strafrechtlich habe er sich aber nichts vorzuwerfen, so der frühere Handball-Nationaltorhüter.

Der Vorsitzende des 3. Strafsenats, Jörg-Peter Becker, sagte in der Verhandlung, das Urteil lasse viele Fragen über die damaligen Vorgänge vor der Kreditvergabe offen. "Wir tappen im Dunkeln."

© sueddeutsche.de/dpa/pak - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: