Belgien:Konzernen droht Nachzahlung

Multinationalen Konzernen mit Niederlassungen in Belgien drohen Steuernachforderungen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied, dass Steuerbefreiungen für belgische Unternehmen, die zu internationalen Konzernen gehören, als staatliche Beihilferegelung zu werten sind. Ob die Regelung rechtswidrig ist und Nachzahlungen fällig werden, soll ein untergeordnetes Gericht urteilen. Auch deutsche Unternehmen mit belgischer Niederlassung könnten betroffen sein. Hintergrund des Verfahrens ist eine Entscheidung der EU-Kommission. Diese befand 2016, dass systematische Steuerbefreiungen für Gewinnüberschüsse illegal waren und forderten Rückzahlungen. Gewinnüberschüsse sind zusätzliche Gewinne von internationalen Firmen, die eine eigenständige Firma unter denselben Umständen nicht hätte machen können.

© SZ vom 17.09.2021 / dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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