Bau:Bau-Tarifvertrag für Aufträge vom Land verbindlich

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Eine Baustelle am Tag des Richtfestes. (Foto: Martin Schutt/dpa/Archivbild)

Wer öffentliche Aufträge haben möchte, muss sich in Thüringen an gesetzlich fixierte Regeln halten. Dazu gehört auch eine gute Bezahlung der Mitarbeiter. Nun gilt erstmals auch ein Tarifvertrag.

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Erfurt (dpa/th) - Bauunternehmen, die Aufträge des Landes in Thüringen übernehmen wollen, müssen ihren Beschäftigten Tariflöhne zahlen. Das Thüringer Arbeitsministerium hat nach Angaben von Montag erstmals einen Tarifvertrag für repräsentativ erklärt im Sinne des Thüringer Vergabegesetzes. Künftig gelte damit für die Bezahlung der Bau-Beschäftigten bei öffentlichen Aufträgen von Land und Universitäten der Tarifvertrag Lohn/Ost des Baugewerbes, teilte das Ministerium mit.

Die Regelung gelte ab einem geschätzten Auftragswert von netto 75.000 Euro. Für Bauaufträge von Kommunen, sonstigen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts sei die Berücksichtigung des repräsentativen Tarifvertrags freiwillig.

Kein Lohnkostenwettbewerb bei öffentlichen Aufträgen

Arbeitsministerin Heike Werner (Linke) sprach von einem Meilenstein beim Ziel, dass es für gute Arbeit auch gute Löhne geben müsse. „Mir war es wichtig, gerade in einer so vergaberelevanten Branche wie dem Baugewerbe den ersten Tarifvertrag für repräsentativ zu erklären.“ Damit solle gesichert werden, „dass im Ringen um das wirtschaftlichste Angebot bei der staatlichen Auftragsvergabe kein Lohnkostenwettbewerb zu Lasten der Beschäftigten stattfindet“. Werner hofft zudem auf eine stärkere Tarifbindung. „Ich hoffe, dass nicht nur die Landesbehörden dieser Vorgabe folgen, sondern auch möglichst viele Kommunen und weitere öffentliche Institutionen“, so die Ministerin.

Der Bezirksvorsitzende des DGB Hessen-Thüringen, Michael Rudolph, begrüßte ebenso wie die Landtagsfraktion der Linken die Entscheidung. Thüringen sei 2019 das erste Bundesland mit einer innovativen Tariftreueregelung im Vergabegesetz gewesen. Nun gebe es den ersten repräsentativen Tarifvertrag. Rudolph: „Gerade im Bausektor muss Lohndumping und schlechten Arbeitsbedingungen der Riegel vorgeschoben werden.“ Weitere repräsentative Tarifverträge für das Vergabegesetz müssten folgen. In Thüringen gibt es bisher große Defizite bei der Tarifbindung von Unternehmen der verschiedensten Branchen.

Mindestens 15,30 für Bauarbeiter pro Stunde

In Thüringen gilt bisher als Untergrenze bei öffentlichen Aufträgen der vergabespezifische Mindestlohn von derzeit 13,91 Euro pro Stunde. Bei Bauaufträgen liegt die Untergrenze nach Angaben des Arbeitsministeriums nun bei 15,30 Euro pro Stunde für Beschäftigte ohne einschlägige Ausbildung.

Anspruch auf den tariflichen Ecklohn in Höhe von zurzeit 21,67 Euro pro Stunde hätten Spezialfacharbeiter/Baumaschinenführer mit mindestens einem Jahr Berufserfahrung, die selbstständig Facharbeiten ausführten. Grundlage ist laut Ministerium ein Tarifvertrag, der 2021 zwischen dem Zentralverband des Deutschen Baugewerbes, dem Hauptverband der Deutschen Bauindustrie sowie der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) ausgehandelt worden war. Nach den derzeit laufenden Tarifverhandlung für das Baugewerbe könnte mit einem weiteren Anstieg der Tariflöhne gerechnet werden.

Das Thüringer Vergabegesetz für öffentliche Aufträge enthält neben einem vergabespezifischen Mindestlohn auch eine Tariftreueregelung.

© dpa-infocom, dpa:240513-99-17409/3

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