Bahn gewährte Betriebsräten offenbar Vorteile:Eine Frage der Trennschärfe

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Ist Managern alles erlaubt? Und Betriebsräten nichts? Beides ist falsch. Vielmehr geht es um die Frage, wessen Interessen am Ende noch vertreten werden.

Hans von der Hagen

Erst Volkswagen, dann Siemens und jetzt die Bahn: In allen Fällen haben die Unternehmen einige ihrer Betriebsräte mehr als angemessen belohnt: Luxusreisen, Geld - und ein Gefühl von Macht.

Denn die Macht des Betriebsrats ist qua Gesetz begrenzt. Er vertritt die Arbeitnehmer und verhandelt mit dem Arbeitgeber - hat aber nur wenig Einfluss auf das laufende Geschäft. Was er darf und was nicht, ist in Paragraph 87 des Betriebsverfassungsgesetzes geregelt, in der Bibel der Betriebsräte.

Dort zeigt sich auch, dass die Arbeitnehmervertretung zumindest teuer werden kann, denn bei Gehaltserhöhungen, Kündigungen, Sozialplänen darf sie mitbestimmen. Bisweilen kostet die Unternehmen die Arbeit des Betriebsrates richtig viel Geld.

Zu harmonisch

Kein Wunder also, wenn Firmen es etwas ruhiger haben wollen. Und das geht ganz einfach: Entweder man versucht das Unternehmen gleich ganz betriebsratsfrei zu halten oder man verteilt Aufmerksamkeiten.

Das ist natürlich nicht überall so: In vielen Unternehmen gibt es ein tadellos disharmonisches Verhältnis von Management und Betriebsrat. Man schenkt sich nichts und achtet sich - irgendwie.

Andererseits zeigen die jüngsten Vorkommnisse, dass die Versuchung groß ist, das Verhältnis kooperativer als nötig zu gestalten. Besonders in den Großkonzernen, in denen die Betriebsräte durch die große Schar der vertretenen Arbeitnehmer wesentlich mehr Einfluss haben als in kleinen Unternehmen.

Doch dazu gehören zwei Seiten: die Versucher und diejenigen, die der Versuchung erliegen. Und das tun offenbar manche Betriebsräte dann doch sehr rasch.

Zu angenehm ist der Gedanke, ein bisschen Manager sein zu dürfen, vielleicht auch, weil man sich insgeheim als Manager fühlt: An Luxus und Geld - den Insignien der Macht - möchte man gerne teilhaben, denn sie verleihen zumindest Prestige. Die Grenzen fangen an zu verschwimmen, das Unrechtsbewusstsein schwindet.

Doch wo fängt Unrecht überhaupt an? Ist jedes Statussymbol verwerflich? Warum soll der Betriebsrat in die zweite Klasse steigen, wenn der Manager, mit dem er gerade verhandelt hat, sich sein Abteil in der ersten reserviert hat. Könnte nicht sogar ein Arbeitsleben auf Augenhöhe vorteilhaft für die Position des Betriebsrats sein? Muss er als Underdog daherkommen?

Nein. Darum geht es auch nicht. Es geht um die unangemessenen Vorteile, die meist im Verborgenen gewährt werden: Sie nützen nur noch dem Betriebsrat, verbessern aber nicht die Position der Belegschaft und machen die Arbeitnehmervertretung blind, taub und stumm.

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