Arbeitswelt:Recht auf Heimarbeit

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Bundesarbeitsminister Hubertus Heil will Home-Office gesetzlich regeln. Nicht nur Arbeitgeber, auch Beschäftigte hätten Flexibilitätsbedürfnisse. Dies müsse fair in Einklang gebracht werden. Die positiven Erfah­rungen sollten genutzt werden.

Von Sibylle Haas, München

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hat seine Pläne für ein Recht auf Arbeit im Home-Office verteidigt. Nicht nur Arbeitgeber, sondern auch die Beschäftigten hätten Flexibilitätsbedürfnisse, sagte der SPD-Politiker am Montag in Hannover. "Die muss man fair miteinander in Einklang bringen", betonte er. Es gelte, die positiven Erfahrungen aus der Corona-Krise zu nutzen.

Heil hatte am Wochenende in der Bild am Sonntag seinen Plan mitgeteilt, mobiles Arbeiten gesetzlich regeln zu wollen. "Ich arbeite an einem neuen Gesetz für ein Recht auf Home-Office, das ich bis Herbst vorlegen werde", sagte Heil. Wenn es der Arbeitsplatz zulasse und wenn jemand dies wolle, solle auch nach der Pandemie im Home-Office gearbeitet werden können. In der Corona-Krise sei laut Schätzungen die Zahl der im Home-Office Beschäftigten von zwölf auf 25 Prozent gestiegen. "Das wären acht Millionen Männer und Frauen, die ihren Job gerade von zu Hause aus erledigen", sagte der Minister. Wo es betrieblich möglich sei, solle künftig jeder Beschäftigte das Arbeiten von zu Hause einfordern können.

Die Arbeitgeber lehnen die Pläne ab. "Wir brauchen ein Belastungsmoratorium statt weiterer Vorgaben, die Wachstum und Flexibilität beschränken", sagte der Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, Steffen Kampeter. Es sei im Interesse von Arbeitgebern und Beschäftigten, mobiles Arbeiten dort einzusetzen, wo es möglich und sinnvoll ist. Kritik erhielt Heil auch vom Koalitionspartner Union. Von Grünen und FDP kam dagegen Zuspruch.

Schon im Koalitionsvertrag steht, dass mobile Arbeit geregelt werden soll

In Deutschland gibt es bislang keine gesetzliche Regelung zum Home-Office. Einigen sich Beschäftigte mit ihren Arbeitgebern dennoch auf mobiles Arbeiten, dann beruht dies auf einer freiwilligen Entscheidung des Unternehmens. Viele Firmen bieten jedoch mobiles Arbeiten an, um Fachkräfte an sich zu binden und die Motivation von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen zu steigern. Dennoch herrsche in Deutschland im Vergleich zu anderen europäischen Ländern eine ausgeprägte Präsenzpflicht und Anwesenheitskultur am Arbeitsplatz, heißt es dazu beim Bundesarbeitsministerium.

Das soll sich schon länger ändern. Im aktuellen Koalitionsvertrag steht, dass zur Förderung und Erleichterung von mobiler Arbeit ein rechtlicher Rahmen geschaffen werden solle. Wörtlich heißt es dort: "Wir wollen mobile Arbeit fördern und erleichtern. Dazu werden wir einen rechtlichen Rahmen schaffen. Zu diesem gehört auch ein Auskunftsanspruch der Arbeitnehmer gegenüber ihrem Arbeitgeber über die Entscheidungsgründe der Ablehnung sowie Rechtssicherheit für Arbeitnehmer wie Arbeitgeber im Umgang mit privat genutzter Firmentechnik. Auch die Tarifpartner sollen Vereinbarungen zu mobiler Arbeit treffen."

© SZ vom 28.04.2020 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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