Altersbezüge:Warten auf die Einheit bei der Rente

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Beim Thema Rente sind die Deutschen von der nationalen Einheit weit entfernt, denn bis die Altersbezüge in Ost und West gleich berechnet werden, dauert es noch viele Jahre.

Th. Öchsner

Auch jetzt noch werden die Altersbezüge unterschiedlich berechnet: Die Ost-Rentner profitieren davon, dass sie - mit gleichem Lohn - höhere Rentenansprüche erwerben als West-Beschäftigte. Die West-Rentner wiederum haben Anspruch auf einen höheren "Rentenwert". Dieser Rechenfaktor ist mitentscheidend dafür, was an gesetzlichen Altersbezügen monatlich bei den Ruheständlern ankommt. Alle Parteien sind deshalb im Prinzip dafür, das Rentenrecht in Ost und West anzugleichen. Doch wann und wie dies geschehen soll, ist umstritten. Es geht wie immer auch um viel Geld.

Im Prinzip einig: Alle Parteien wollen das Rentenrecht in Ost und West auf ein Niveau bringen - die Frage ist nur wann und wie. (Foto: Foto: ddp)

Ende September hatte die Bundesregierung angekündigt, spätestens 2009 gesetzlich festzulegen, wann die Einheit beim Rentenrecht eingeführt wird. Nun gibt es im Arbeitsministerium zumindest erste Überlegungen, damit im Jahr 2020 zu beginnen. So heißt es in einem Arbeitspapier, von 2020 an würden "in Ost und West die Renten einheitlich berechnet und jährlich entsprechend der gesamtdeutschen Lohnentwicklung angepasst". An den bis 2019 erworbenen Rentenansprüchen würde sich damit gar nichts ändern. Vollständig gleich berechnete Altersbezüge würden die Rentenversicherung demnach erst in etwa 50 Jahren ausbezahlen.

Mehrere Arbeitspapiere im Umlauf

Das Ministerium pocht zwar darauf, dass es sich bei dem Papier um keinen Gesetzesentwurf handele, auch nicht um einen vorläufigen. Es seien mehrere Arbeitspapiere im Umlauf, heißt es im Hause von Olaf Scholz (SPD). Trotzdem gibt es erhebliche Kritik, sowohl in der Opposition wie auch bei ostdeutschen Politikern der Koalitionsparteien. Die FDP, die von 2010 an ein einheitliches Rentenrecht fordert, wirft der Bundesregierung vor, auf Zeit zu spielen. "Durch scheinbare Aktivität sollen die Menschen in den neuen Ländern ruhig gestellt werden", sagt der rentenpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Heinrich Kolb. Klaus Ernst, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der Linken, meint: "Es ist makaber, dass selbst Ostdeutsche, die nach der Wiedervereinigung geboren worden sind, eine schlechtere Rente erhalten sollen als ihre Altersgenossen im Westen."

Offen bleibt dabei aber die Frage, wie eine deutlich schnellere Rentenangleichung finanziert werden soll. Der Rentenwert, der für die Höhe der Altersbezüge maßgebliche Rechenfaktor, beläuft sich im Westen auf 26,56 Euro, im Osten dagegen nur auf 23,34 Euro. Soll dieser Rückstand auf einen Schlag oder schrittweise ausgeglichen werden, sind Steuerzuschüsse nötig. Sonst entsteht in der Rentenkasse eine Lücke.

Politisch brisantes Thema

Das Thema ist auf jeden Fall politisch brisant: 2009 finden Landtagswahlen in Thüringen und Sachsen statt. Auch deshalb drängen führende Ost-Politiker auf eine schnellere Lösung. Viele Ostdeutsche fühlen sich durch die unterschiedliche Berechnung der Altersbezüge diskriminiert, obwohl es bei der derzeitigen Rentenregelung sowohl Gewinner wie auch Verlierer gibt. "Es gibt einen Unterschied zwischen der gefühlten Rechtslage und der tatsächlichen Rechtslage", sagt dazu Ralf Brauksiepe, Vorsitzender der Arbeitsgruppe Arbeit und Soziales in der Unionsfraktion. So stellt sich auch die Frage, ob die bisherige Aufwertung der in Ostdeutschland geleisteten Beiträge gestrichen wird.

Wie auch immer die Angleichung aussehen wird: Bundeskanzlerin Angela Merkel will das einheitliche Rentenrecht in Ost und West noch vor der nächsten Bundestagswahl auf den Weg bringen.

© SZ vom 11.11.2008/mel - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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