Aktiengeschäfte  :Ermittlungen eingestellt

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Die Staatsanwaltschaft Hamburg beendet ein Verfahren gegen Hendrik Riehmer, den Chef der Privatbank Berenberg. Er stand im Verdacht Insiderinformationen weitergegeben zu haben.

Von Meike Schreiber, Frankfurt

Die Ermittlungen gegen Hendrik Riehmer, Co-Chef der Hamburger Privatbank Berenberg, wegen des Verdachts auf Weitergabe von Insiderinformationen, sind mangels Tatverdachts eingestellt worden. Das erklärte die Bank am Mittwoch unter Berufung auf ein Schreiben der Hamburger Staatsanwaltschaft vom Vortag. Riehmer teilte mit, er sei "froh, dass die zuständige Ermittlungsbehörde nun nach rund einem Jahr Ermittlungsarbeit zu der Überzeugung gelangt ist, dass die Vorwürfe unbegründet waren und so der Ruf meiner Person und unseres Hauses durch dieses Thema nicht weiter beschädigt wird". Dem Vernehmen nach hat die Staatsanwaltschaft in diesem Zuge auch die Ermittlungen gegen eine Person aus Riehmers privatem Umfeld sowie den Hamburger Immobilienunternehmer Daniel C. eingestellt - mangels hinreichenden Tatverdachts und damit ohne Auflagen. Die Staatsanwaltschaft bestätigte die Einstellung der drei Verfahren, beantwortete zunächst aber keine weiteren Fragen.

Konkret ging es um den Vorwurf des Insiderhandels mit Aktien der Reederei Hapag-Lloyd. Der Reisekonzern TUI hatte am 10. Juli 2017 die Absicht veröffentlicht, seinen gesamten Bestand an Hapag-Lloyd-Aktien zu verkaufen - und zwar zu einem garantierten Mindestpreis. Nach Veröffentlichung der Ad-hoc-Meldung stieg der Preis der Hapag-Lloyd-Aktien am nächsten Handelstag um 9,8 Prozent. Die Berenberg-Bank war als Dienstleister in den Aktienverkauf eingebunden. Zwei der Beteiligten hatten wenige Tage zuvor im großen Stil Aktien von Hapag-Lloyd gekauft und dadurch hohe Kursgewinne erzielt. Die Aktien der Person aus Riehmers privatem Umfeld sollen dabei um fast 200 000 Euro gestiegen sein, die aus dem Besitz von C. um mehr als drei Millionen Euro. Riehmer habe dagegen keine Aktien gekauft. Zu ihrer Verteidigung sollen die Beteiligten vorgebracht haben, dass schon lange bekannt gewesen sei, dass TUI beabsichtigte, seine Beteiligung an Hapag-Lloyd loszuschlagen. Auch sei unklar gewesen, dass der Kurs daraufhin steigen werde. Konditionen und Zeitpunkt indes hatte die TUI erst per Pflichtmitteilung veröffentlicht.

Ermittler des Landeskriminalamts hatten vor fast einem Jahr gleichzeitig Geschäftsräume der Berenberg Bank in Hamburg, zwei private Villen und Büros des Immobilienunternehmers in der Innenstadt durchsucht. Die Beamten hatten sich von den Razzien, die von Vertretern der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) begleitet wurden, mehr Informationen über die Transaktion erhofft.

Ganz generell sind die Hürden im deutschen Strafrecht für eine Anklage wegen Insiderhandels hoch. Indizien alleine reichen dafür in der Regel nicht aus. Viele Unternehmen - insbesondere Banken - deren Mitarbeiter Zugang zu Insiderinformationen haben, setzen strenge Regeln: Sie untersagen es ihren Mitarbeitern und deren Angehörigen, privat mit Aktien von Unternehmen zu handeln, mit denen sie sich beruflich befassen.

© SZ vom 13.02.2020 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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