Wann sind Informationen eigentlich Insiderinformationen und damit relevant für Aktionäre? Der börsennotierte Agrarhandelskonzern Baywa aus München erhielt Anfang Dezember ein "Anhörungsschreiben" vom Bundeskartellamt. Seit fast vier Jahren ermittelt die Wettbewerbsbehörde, ob es verbotene Preisabsprachen im Großhandel und Endverkauf bei Pflanzenschutzmitteln mit anderen Unternehmen gegeben hat. In dem Schreiben werden die Vorwürfe konkretisiert. Daraus kann man schließen, dass der Verdacht nicht aus der Welt ist, sondern sich offensichtlich erhärtet haben könnte.
Agrarhändler:Die Aktionäre informieren? Och, nö
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Baywa und andere Firmen haben Post vom Kartellamt erhalten. Sie reagieren unterschiedlich darauf.
Von Michael Kläsgen, München