Abwrackprämie:Schnell sein beim Anmelden

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Die Regierung hat die Umweltprämie zwar verlängert, doch trotzdem raten Experten zu raschem Handeln. Die drängendsten Fragen der Verbraucher - und die Antworten im Überblick.

Marco Völklein

Die Abwrackprämie wird bis zum Jahresende verlängert. Damit ist der Druck für Autobesitzer etwas geringer, sich jetzt noch schnell die Prämie zu sichern. Die ursprüngliche Begrenzung der Fördermittel auf 1,5 Milliarden Euro, also auf 600.000 geförderte Autos, ist damit ebenso vom Tisch. Allerdingsbleiben einige Unklarheiten. "Viele Mitglieder wenden sich mit Detailfragen an uns", sagt Sabine Götz vom Automobilclub von Deutschland (AvD). Die SZ beantwortet die brennendsten Fragen.

Die Abwrackprämie wird bis zum Jahresende verlängert - und viele Verbraucher haben Fragen. (Foto: Foto: dpa)

Wer erhält die Prämie überhaupt?

Die 2500 Euro Förderung bekommt, wer seinen mindestens neun Jahre alten Wagen verschrotten lässt und sich als Ersatz dafür einen Neu- oder Jahreswagen kauft oder ihn least. Bedingung ist zudem, dass das Auto in der Zeit vom 14. Januar bis zum 31. Dezember 2009 gekauft und zugelassen oder geleast wurde.

Bleibt es bei 2500 Euro?

Das ist unklar. Die genauen Details wollen die Regierungspolitiker nach Ostern festlegen. Ungeklärt ist zum Beispiel, woher die Regierung die zusätzlichen Milliarden nehmen will. Daher könnte es auch sein, dass die Fördersumme abgeschmolzen wird. Statt 2500 Euro könnte es zum Beispiel nur noch 2000 Euro geben. "Solche Unsicherheiten sind der Sache nicht dienlich", kritisiert Andreas Hölzel vom ADAC. "Die Menschen wollen wissen, woran sie sind." AvD-Expertin Götz rät, trotz der Zusage der Regierung, die Prämie zu verlängern, den Antrag so rasch wie möglich zu stellen: "Für die ersten 600.000 Autos wird es den Betrag von 2500 Euro definitiv geben."

Wie beantragt man die Prämie?

Bislang galt bei der Abwrackprämie das "Windhund-Prnzip": Wer zuerst beantragt, kassiert zuerst. Beantragen konnten aber nur diejenigen die Förderung, die dem Antragsformular unter anderem eine Zulassungsbescheinigung für das neue Auto beilegen konnten. Einige Hersteller kommen aber mit der Lieferung nicht nach; viele Neuwagenkäufer warten auf ihr Auto, können es noch nicht zulassen und bangen daher um die Prämie. Deshalb gilt von Montag an ein neues Antragsverfahren. Damit können sich "Antragsteller einen Platz in der Bearbeitungsschlange reservieren", so das zuständige Bundesamt Bafa, das die Auszahlung der Prämie verwaltet.

Lesen Sie auf der nächsten Seite, wie das neue Verfahren funktioniert und auf welche Bedingungen die Antragsteller achten müssen.

Wie funktioniert das neue Verfahren?

Von Montag, acht Uhr, an steht unter www.bafa.de ein neues Online-Formular bereit, das "UMP-Neu" heißt. Dieses Formular ist auszufüllen und zusammen mit der Bestellung oder dem Kaufvertrag einzusenden. Damit reserviert man sich die Prämie. Das Formular kann aber nur online ausgefüllt werden; Bestellung beziehungsweise Kaufvertrag müssen eingescannt werden. Damit benachteilige man Leute, die keinen Internetzugang haben, kritisiert ADAC-Mann Hölzel. Als Ausweg kann man zwar die Reservierung vom Autohändler vornehmen lassen. Das schwäche allerdings die Verhandlungsposition des Käufers, moniert Hölzel.

Und wann fließt das Geld?

Wer den Reservierungsantrag gestellt hat, erhält vom Bafa etwa 14 Tage später eine Reservierungsbestätigung und ein weiteres Formular, das "Verwendungsnachweisformular". Darauf muss der Schrotthändler bestätigen, dass das Auto in der Schrottpresse landet. Dieses ausgefüllte Formular geht zusammen mit weiteren Unterlagen zurück ans Bafa; dazu gehören unter anderem eine Bescheinigung der Zulassungsstelle darüber, dass das alte Auto außer Betrieb gesetzt wurde, und die Zulassungbescheinigung für das neue Auto. Das Bafa prüft den Antrag und zahlt die Prämie schließlich aus. Das kann aber einige Wochen dauern.

Und auf welche Bedingungen müssen Antragsteller achten?

Unter anderem muss das zu verschrottende Auto mindestens neun Jahre alt sein. Als Stichtag gilt der Zeitpunkt der Verschrottung, also der Tag, an dem der Schrotthändler den Wagen in Empfang genommen und den "Verschrottungsnachweis" ausgefüllt hat. Wird also zum Beispiel ein Auto am 31. März 2009 verschrottet, muss es zum 31. März 2000 oder früher erstmals zugelassen worden sein, damit der Halter in den Genuss der Prämie kommt. Die Abwrackrichtlinie wurde in diesem Punkt in den vergangenen Tagen nochmals geändert. Außerdem muss das Auto mindestens ein Jahr lang auf denjenigen zugelassen gewesen sein, auf den das neue Fahrzeug angemeldet wird. Sich jetzt eine alte Rostlaube kaufen und sie verschrotten, um die Prämie zu kassieren - das funktioniert nicht.

© SZ vom 27.03.2009/tob - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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