Viele Arbeitnehmer wünschen sich einen flexiblen Übergang in den Ruhestand. Deshalb kommt vom 1. Juli 2017 an der zweite Teil der Flexirente. Für Rentner verbessern sich damit die Chancen, nebenbei etwas hinzuzuverdienen. Auch das Arbeiten über die Regelaltersgrenze von derzeit 65 Jahren und sechs Monaten wird attraktiver. In dem neuen Flexirenten-Gesetz ist aber noch ein interessanter Passus versteckt: Erstmals können dann diejenigen, die vor ihrer Regelaltersgrenze schon Rente beziehen und weiter Geld verdienen wollen, fast jede beliebige Form der Teilrente mit einer Teilzeitarbeit kombinieren.
Ab Juli:Früher flexibel
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Erstmals können diejenigen, die vor ihrer Regelaltersgrenze schon Rente beziehen und weiter Geld verdienen wollen, fast jede beliebige Form der Teilrente mit einer Teilzeitarbeit kombinieren. Das bringt viele Vorteile, zum Beispiel bei den Steuern.
Von Thomas Öchsner, Berlin