Fahrverbote:Zwangsgeld in Stuttgart

Im Streit um die Luftqualität in Stuttgart hat das Verwaltungsgericht erneut ein Zwangsgeld in Höhe von 10 000 Euro gegen das Land Baden-Württemberg verhängt. Die Richter hatten eine Frist bis zum 1. Juli gesetzt und die Strafe angedroht, falls sich das Land weiter weigert, Fahrverbote auch für Euro-5-Diesel in den Luftreinhalteplan für Stuttgart aufzunehmen. Es war schon 2017 dazu verurteilt worden, bisher gibt es aber nur Fahrverbote für Diesel bis Euro 4. Am Freitag hieß es nun, dass es ab 2020 auch für Euro-5-Diesel Fahrverbote auf vier wichtigen Strecken in Stuttgart geben solle, falls die Grenzwerte für Stickstoffdioxid nicht eingehalten werden. Darauf habe sich die grün-schwarze Landesregierung geeinigt.

© SZ vom 20.07.2019 / dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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