Oberlandesgericht Frankfurt:Vermieter muss Geldbuße wegen unangemessener Miete zahlen

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Frankfurt (dpa/lhe) - Ein Vermieter muss 3000 Euro Strafe zahlen, weil er für seine Frankfurter Wohnung eine unangemessen hohe Miete verlangt hat. Eine entsprechende Entscheidung des Amtsgerichts wurde vom Oberlandesgericht (OLG) in Frankfurt bestätigt, wie dieses am Dienstag mitteilte. Das Amtsgericht hatte die Geldbuße wegen vorsätzlichen Vereinnahmens einer unangemessen hohen Miete unter Ausnutzung des in Frankfurt am Main herrschenden Mietwohnungsangebotes verhängt.

Der Vermieter bot seine rund 33 Quadratmeter große teilmöblierte Einzimmerwohnung im Stadtteil Nied für 550 Euro im Monat zuzüglich 180 Euro Nebenkosten an. Der Mieter, der zuvor neun Monate nach einer Wohnung gesucht hatte, zeigte dies an, woraufhin das Amt für Wohnungswesen wegen des Verdachts der Mietpreisüberhöhung ermittelte. Laut Gerichtsangaben ist bei dem Objekt unter Berücksichtigung eines angemessenen Aufschlags auf die ortsübliche Vergleichsmiete von einer ortsüblichen Gesamtmiete von 379 Euro auszugehen.

Der Vermieter habe die Markt- und Wohnsituation ausgenutzt, hieß es. Unangemessen sei eine Miete, die um mehr als 20 Prozent über dem üblichen Entgelt liege. Zudem habe er vorsätzlich gehandelt, da ihm der Mietspiegel seinen eigenen Angaben nach bekannt gewesen sei. Die Entscheidung des OLG ist nicht anfechtbar.

© dpa-infocom, dpa:221206-99-799172/2

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