Wohnraum:Experten: Enteignung von Wohnungskonzernen möglich

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Blick auf Mehrfamilienhäuser in der Innenstadt. (Foto: Julian Stratenschulte/dpa/Symbolbild)

Sind in Berlin Enteignungen von Immobilienkonzernen möglich? Und wenn ja wie? Und wie hoch könnte eine Entschädigung sein? Über diese Fragen zerbrechen sich Fachleute seit geraumer Zeit den Kopf. Nun liegen erste Einschätzungen der Kommission vor.

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Berlin (dpa/bb) - Rund 14 Monate nach einem erfolgreichen Volksentscheid in Berlin hält eine vom Senat eingesetzte Expertenkommission eine Enteignung großer Wohnungsunternehmen grundsätzlich für möglich, sieht aber noch viele offene Fragen. Das geht aus einem Entwurf für einen Zwischenbericht hervor, der am Freitag durch Recherchen der „Berliner Morgenpost“ bekannt wurde. Dem Papier zufolge, das auch der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, sieht das 13-köpfige Gremium in der Frage durchaus eine Gesetzgebungskompetenz des Landes.

Laut Grundgesetz falle die Vergesellschaftung von Grund und Boden zwar unter die sogenannte konkurrierende Gesetzgebung. Da der Bund davon aber bisher keinen Gebrauch gemacht habe, könne das Land Berlin eine Vergesellschaftung von Grundstücken selbst regeln, heißt es. Als „verfassungsrechtlich problematisch“ stufen die Fachleute hingegen ein mögliches Gesetz zur Vergesellschaftung der Wohnungsunternehmen selbst ein.

Viele rechtlich und verfassungsrechtlich komplizierte Detailfragen zum Thema Vergesellschaftung sind dem Kommissionspapier zufolge noch ungeklärt. Zu etlichen Punkten gibt es innerhalb des Gremiums, dem überwiegend Juristen angehören, unterschiedliche Einschätzungen. Hier sei der Diskussionsprozess noch nicht abgeschlossen, heißt es weiter.

Das Gremium selbst erklärte zu dem Papier, man bedauere „die in keiner Weise von der Kommission legitimierte Verbreitung von Auszügen eines Vorentwurfs zu dem Zwischenbericht“, der zurzeit beraten werde. Die Präsentation sei am 15. Dezember geplant. Dazu verbreitete Meldungen könnten deshalb den Inhalt des Zwischenberichts „nicht korrekt“ wiedergeben. Es seien auch keine Schlussfolgerungen zum endgültigen Beratungsergebnis möglich, das gemäß dem Arbeitsauftrag für das Gremium im Frühjahr 2023 erwartet wird.

Bei dem Volksentscheid am 26. September 2021 hatten gut 59 Prozent der Wählerinnen und Wähler für die Enteignung von Immobilienkonzernen mit mehr als 3000 Wohnungen in Berlin gestimmt. Die Hoffnung der Befürworter ist, dass mit einer solchen Vergesellschaftung gegen Entschädigung der Anstieg der Mieten gestoppt oder zumindest gebremst werden kann, weil dann mehr Wohnungen in öffentlicher Hand sind.

Seit April berät die Expertenkommission unter Leitung der früheren Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) darüber, ob und wenn ja wie das Anliegen umgesetzt werden kann. Sie hat dafür ein Jahr Zeit. Danach will der Senat auf Basis des Abschlussberichtes über sein weiteres Vorgehen entscheiden. In dem Papier bekräftigt die Kommission das Ziel, bis Ende April 2023 fertig zu werden. Das gelte unabhängig von der Wiederholungswahl zum Abgeordnetenhaus am 12. Februar.

Zu den offenen Fragen in der Kommission gehört dem Papier zufolge diejenige, wie die Höhe der Entschädigungssumme zu bemessen ist. Unter den Fachleuten ist demnach umstritten, ob und in welchem Umfang der Verkehrswert hierbei betrachtet werden muss oder nicht. Dieser berücksichtigt zum Beispiel Wertsteigerungen von Immobilien, die auf Marktentwicklungen und Spekulation zurückgehen.

Alternative Ansätze zur Bestimmung der Entschädigungshöhe seien nach derzeitigem Stand in der Kommission „noch recht offen“, heißt es in dem Papier weiter. Das Bündnis „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ als Initiator des Volksentscheides favorisiert hier den sogenannten Ertragswert, der auf Mieteinnahmen basiert und niedriger sein dürfte als der Verkehrswert. Die Bandbreite bisheriger Kostenschätzungen für eine Vergesellschaftung von mehr als 200 000 Wohnungen liegt im politischen Raum zwischen 7,3 und 36 Milliarden Euro.

Eine weitere strittige Frage unter den Experten ist, nach welchen Kriterien entschieden wird, wer enteignet werden soll und wer nicht. Denn es handele sich um eine „Ungleichbehandlung vergleichbarer Sachverhalte“, die verfassungsgemäß geregelt werden müsse. Unterschiedliche Meinungen gibt es auch zur Frage, ob und in welchem Ausmaß es sich bei einer Vergesellschaftung um einen Eingriff in Grundrechte handelt oder um eine - wie es manche Kommissionsmitglieder sehen - „Verwirklichung demokratischer Rechte“.

Die Initiative „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ wertete die Zwischenergebnisse der Expertenkommission als „grünes Licht für die Enteignung großer, profitorientierter Immobilienkonzerne“. „Der Senat hat keine Ausreden mehr und kann sich nicht länger hinter der Kommission verstecken“, erklärte Sprecherin Isabella Rogner. Er müsse nun unverzüglich einen Fahrplan für die Vergesellschaftung vorlegen. Auch die Linke als Befürworterin von Enteignungen sieht sich bestärkt: „Beste Nachricht der Woche! Wenn nicht des Monats!“, twitterte Sozialsenatorin Katja Kipping (Linke) zum Zwischenbericht.

Die Regierende Bürgermeisterin Franziska Giffey (SPD) wies im RBB-Inforadio darauf hin, dass es sich um einen Zwischen- und nicht um einen Abschlussbericht handele und noch vieles ungeklärt sei. Dazu gehöre die zentrale Frage, ob der Artikel 15 des Grundgesetzes, der Vergesellschaftungen unter Umständen erlaubt, auch im konkreten Fall in Berlin anwendbar sei. Eine politische Entscheidung über das weitere Vorgehen werde nach Vorlage des Abschlussberichts getroffen.

Die CDU-Fraktion forderte von Giffey, einen „Schlussstrich unter Enteignungsfantastereien“ zu ziehen. „Berlins Wohnungsproblem lässt sich nicht mit Enteignungen lösen, sondern mit Mieterschutz und Neubau“, erklärte der Sprecher für Bauen und Wohnen, Dirk Stettner.

© dpa-infocom, dpa:221209-99-837546/4

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