Tennis:Das Haus seiner Mutter

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Boris Beckers einstiger Geschäftspartner Cleven geht mit pikanten Details an die Öffentlichkeit.

Nun hat er sein Schweigen doch gebrochen. In der Bild-Zeitung äußerte sich Hans-Dieter Cleven erstmals detailliert über sein Verhältnis zu Boris Becker - und wie es dazu kam, dass er dem einstigen Tennisprofi seit 2001 immer mehr Geld lieh. Laut einem Urteil des Kantonsgerichts Zug ist es unstrittig, dass Becker Cleven 41 774 236,55 Millionen Franken schuldet; rund 37,8 Millionen Euro. Cleven sagt dazu: "Er war Geschäftspartner, ich habe ihm Darlehen gegeben, wobei möglicherweise nicht immer der Kopf allein entschieden hat. Ich habe an ihn geglaubt."

Cleven, einst Finanzchef des Handelsunternehmens Metro, und Becker lernten sich 1999 kennen. Cleven war damals an der Firma Völkl beteiligt und wollte mit Becker als Zugpferd die Umsätze mit Tennisartikeln steigern. Die beiden gründeten eine gemeinsame Firma. Später fragte Becker Cleven, ob er für ihn eine Sport-Agentur aufbauen wolle.

Warum Cleven die Sicherheiten nicht eintragen ließ? "Nach außen hin standen wir auf gutem Fuß."

In jener Zeit sprach Becker voller Bewunderung über Cleven. "Ich habe das Gefühl, dass ich von diesem Mann noch viel lernen kann. Er ist beruflich jetzt da, wo ich in zehn bis 15 Jahren gern wäre", sagte Becker 2001 dem Stern. 15 Jahre später trugen die beiden dann aber einen erbitterten juristischen Streit aus. Am 2. September 2015 legte Cleven Klage gegen Becker ein, weil dieser mehrere Fristen für eine Rückzahlungsrate über 750 000 Franken nicht eingehalten hatte. Am 26. Juni 2017 entschied das Kantonsgericht Zug, dass Cleven das Geld prinzipiell zustehe, er es aktuell aber nicht zurückverlangen könne, weil die fristlos gewährten Darlehen formal nie gekündigt wurden. Dieses Urteil streitet Cleven, 74, an. Zudem kündigt er in der Bild einen Schritt an, der Becker schnell in noch größere Bedrängnis bringen kann. "Ich werde die Darlehen jetzt nochmals formell kündigen", sagt Cleven. Was dies bedeutet, hatte das Gericht bereits in seiner Urteilsbegründung skizziert. Das Obligationenrecht der Schweiz sieht vor, dass ein Darlehen, für dessen Rückzahlung weder ein bestimmter Termin, noch eine Kündigungsfrist vereinbart wurde, innerhalb von sechs Wochen nach der ersten Aufforderung zurückzuzahlen ist.

Als Sicherheiten für die Darlehen hatte Becker Cleven Ende 2008 "alle privaten Vermögenswerte" überschrieben. Dazu gehörte, wie Cleven am Mittwoch bekannt machte, angeblich auch das Haus, das Beckers Mutter in Leimen bewohnt. Auf eine Absicherung seiner Ansprüche über Eintragungen im Grundbuch verzichtete Cleven allerdings, seiner Darstellung nach, weil Becker und er damals noch Geschäftspartner waren: "Nach außen hin standen wir auf gutem Fuß", so Cleven, Öffentlichkeit habe er vermeiden wollen. Mit dieser Haltung ist es nun offensichtlich vorbei.

Cleven will seine Forderungen auch in das Insolvenzverfahren einbringen, das in England gegen Becker läuft. Am 21. Juni hatte ein Gericht in London den 49-Jährigen für zahlungsunfähig erklärt, nachdem er eine Forderung der Privatbank Arbuthnot Latham & Co. nicht beglichen hatte. Nach Recherchen des Stern, der sich auf Einträge im Grundbuchamt der Stadt Manacor/Mallorca stützt, wo Becker eine Finca besitzt, könnte es dabei um ein Darlehen von ursprünglich rund 2,1 Millionen Euro gegangen sein, dessen Wert - dank eines vereinbarten Zinssatzes von angeblich 25 Prozent - bis Juni 2016 auf mehr als vier Millionen Euro angewachsen sein soll.

Boris Becker hat sich zu den Berichten über seine Finanzsituation bisher nur einmal geäußert. Der SZ sagte er in einem Interview, das am 30. Juni erschien: "Ich bin weder zahlungsunfähig, noch pleite. Ich komme allen meinen Verpflichtungen gegenüber meinen Mitarbeitern und sonstigen monatlichen Ausgaben nach. Alles läuft normal weiter." Beckers Presseanwalt teilte am Mittwoch mit: "Wir werden uns zeitnah presserechtlich mit den aus unserer Sicht zum Teil falschen oder irreführenden Äußerungen, die insbesondere von der Bild verbreitet werden, auseinandersetzen und die entsprechenden gerichtlichen Maßnahmen ergreifen."

© SZ vom 20.07.2017 / SZ - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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