Gerichtsstreit beim DFB:Einigung geplatzt

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Die arbeitsgerichtliche Auseinandersetzung zwischen dem DFB und seinem früheren stellvertretenden Generalsekretär Stefan Hans setzt sich fort - die angebotene Ausgleichszahlung lehnte er ab.

Von Johannes Aumüller, Frankfurt

In der Auseinandersetzung zwischen dem Deutschen Fußball-Bund (DFB) und seinem früheren stellvertretenden Generalsekretär Stefan Hans ist eine gütliche Einigung vor dem Arbeitsgericht Frankfurt geplatzt. Der im November fristlos entlassene Ex-Funktionär lehnte bei der Verhandlung am Dienstag einen Vorschlag der Kammer ab, der Zahlungen in einem Volumen von zirka 1,4 Millionen Euro umfasste. Diese setzen sich zusammen aus einer Fortzahlung von Hans' Festgehalt bis Ende 2016 sowie einer Art Abfindung in Höhe von 1,098 Millionen Euro. Hans, 55, wollte zusätzlich bereits ab dem 63. Lebensjahr betriebliche Altersvorsorge erhalten. Das lehnte der DFB ab, er bezifferte diese Nachforderung auf knapp 400 000 Euro.

Der Verband hatte Hans ursprünglich wegen Pflichtverstößen in der Aufarbeitung der WM-2006-Affäre fristlos entlassen. Er monierte, dass der Funktionär im Sommer 2015 sowohl bezüglich der ominösen Überweisung über 6,7 Millionen Euro als auch bezüglich des kurz vor der WM-Vergabe unterzeichneten Vertrages mit Skandal-Funktionär Jack Warner frühzeitig Informationen besaß, diese aber nicht an den satzungsgemäß zuständigen DFB-Vize-Präsidenten Rainer Koch weitergab.

Später kamen weitere Vorwürfe hinzu. Vor allem ging es um die Frage, wie im April 2015 ein Ergänzungsvertrag zustande kam, der Hans neben dem Jahresgehalt von zirka 300 000 Euro eine üppige vorzeitige Altersversorgung garantierte. Unterschrieben wurde dieses Dokument von Ex-DFB-Präsident Wolfgang Niersbach und Ex-DFB-Generalsekretär Helmut Sandrock, mit denen zusammen Hans über Jahre die bestimmende Kraft im Verband war. Im Raum stand zunächst, wenn auch nicht explizit so formuliert, sogar der Vorwurf der Urkundenfälschung. Diesen gibt es nun nicht mehr. Es geht allerdings weiter um den Vorwurf, dass das Präsidium von diesem Vertrag keine Kenntnis hatte, obwohl das bei Abschlüssen in dieser Größenordnung der Fall gewesen sein müsste.

Bevor die Vorsitzende Richterin Ursula Schmidt das Vergleichsangebot machte, ließ sie durchblicken, dass sie tendenziell nicht genügend Gründe für die fristlose Kündigung sehe, womöglich aber genügend für die nachgereichte ordentliche Kündigung. Ein Verkündigungstermin erfolgt wohl an diesem Mittwoch.

© SZ vom 27.07.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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