Doping:Kein Schadenersatz für Sachenbacher

Die ehemalige Biathletin Evi Sachenbacher-Stehle kann trotz der Aussage des russischen Whistleblowers Grigori Rodschenkow keinen Schadenersatz fordern, findet der Sportrechtler Michael Lehner. "Das Mittel ist festgestellt worden, auch nach dem heutigen Reglement wäre sie ganz genauso reingeraten", erklärte der 65-Jährige. Die Langlauf-Olympiasiegerin von 2002 und 2010 hatte bei den Winterspielen 2014 in Sotschi nach einem Rennen eine geringe Menge Methylhexanamin im Urin; sie hatte den positiven Test mit einem verunreinigten Teepulver erklärt.

Rodschenkow behauptet in seinem jüngst veröffentlichten Buch, dass die festgestellte Menge ein Grenzfall und sie ein Opfer gewesen sei. "Wenn ich den Wada-Code sehe, gab es nach dem Reglement eine Verpflichtung, auch geringe Mengen zu melden. Nicht zu melden, wäre ein Verstoß des Dopinglabors gewesen", sagt Lehner. Für den Juristen aus Heidelberg sei die eigentlich interessantere Nachricht, dass die Labors offenbar eine eigene Hoheit in Anspruch nähmen, "welchen Fall melden wir positiv weiter und welchen nicht".

© SZ vom 31.07.2020 / dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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