DEBATTE@SZ:Zerstörtes Leben

Der frühere SPD-Bundestagsabgeordnete Sebastian Edathy steht am 02.03.2015 im Landgericht in Verden (Niedersachsen). Die Staatsanwaltschaft Hannover wirft Edathy vor, via Internet kinderpornografische Videos und Bilder gekauft zu haben. (Foto: dpa)

Dass der ehemalige Bundestagsabgeordnete Sebastian Edathy ein faires Verfahren vor Gericht erwarten kann, wird in den Internet-Foren der SZ teilweise bezweifelt. www.sz.de/edathy.

"Natürlich bekommt Edathy ein faires Verfahren. Hier sind weder Schauprozesse wie in Nordkorea oder China noch ein Geschworenengericht mit riesigem Medienrummel wie in den USA üblich." (eroland auf Süddeutsche.de)

"Edathy kann ein faires Verfahren erwarten, aber er wird es nicht bekommen - denn er wurde und wird doch schon seit Monaten vorverurteilt." (Irelandfriend carefull auf Süddeutsche.de)

"Natürlich kann das - in dem Sinne - kein gerechtes Verfahren werden, weil die Politik im Hintergrund extremen Einfluss nimmt. Und wie das meistens so ist, wird man es kaum oder gar nicht beweisen können." (klimakiller auf Süddeutsche.de)

"Das grausame Verfahren ist bereits abgeschlossen. Edathy hat seinen Ruf, seinen Beruf und seine Karriereaussichten verloren. Und Staatsanwälte, die Polizei, die Justiz, der Untersuchungsausschuss des Bundestages und die Presse haben an dieser öffentlichen Hinrichtung ausführlich und mit großem Vergnügen mitgemacht, und der geneigte Leser auch. Dass für diese gesammelten Schandtaten irgendjemand ins Gefängnis geht, ist höchst unwahrscheinlich." (Wolfgang Wurtz auf Süddeutsche.de)

"Wie es aussieht, wird das Verfahren eventuell eingestellt. Falls Sebastian Edathy verurteilt wird, dürfte nicht mehr als eine Geldstrafe angemessen sein. Tatsache ist: Obwohl noch die Unschuldvermutung gilt, ist der größtmögliche Schaden für ihn schon entstanden: die Zerstörung eines Lebens in materieller und in immaterieller Hinsicht. Für diesen Schaden ist vor allem die Staatsanwaltschaft verantwortlich. In einem Rechtsstaat müsste es möglich sein, die betroffenen Staatsanwälte hierfür auch materiell haftbar zu machen." (schoend auf Süddeutsche.de)

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© SZ vom 25.02.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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