7. Februar 2009:Angst vor dem Ober-Bayern Seehofer

Lesezeit: 3 min

SZ-Leser schreiben: Um das Umwelt-Gesetzbuch zu retten, hätte Kanzlerin Merkel auf ihre Richtlinienkompetenz pochen müssen.

Angela Merkel ist keine "Basta"-Kanzlerin, das ist auch gut so. Sie führt nicht gerne, das ist bekannt, aber weniger erfreulich. Sie will jetzt nicht einmal mehr moderieren, das ist nicht mehr zu begreifen ("Merkel lässt Umwelt-Gesetzbuch fallen", 3. Februar). Ausgerechnet in der Angelegenheit des Umwelt-Gesetzbuches, das ihr schon als frühere Umweltministerin ein "Herzensanliegen" war, lässt sie Pressesprecher Thomas Steg erklären: Sie akzeptiere "uneingeschränkt" die Zuständigkeit des Umweltministers. Sigmar Gabriel hat sich in alleiniger Verantwortung mit dem bayerischen Ministerpräsidenten Horst Seehofer herumstreiten dürfen.

Bundeskanzlerin Angela Merkel (Foto: Foto: Reuters)

Kanzlerin Merkel kann sich nicht aus ihrer Richtlinienkompetenz stehlen. Sie hat eine große Chance als Moderatorin in einer großen Sache, nämlich des Umweltschutzes, kleinmütig vertan. Der so liebenswürdige, so gutmütige, so freundliche bayerische Ministerpräsident hat leichtfüßig die Kanzlerin in einer zentralen Führungsfrage zum Offenbarungseid getrieben. Eine Kanzlerin, die aus Angst vor dem Ober-Bayern voreilig aufgibt und nicht bereit ist, ihre Richtlinienkompetenz einzusetzen mit dem Ziel, wenigstens eine Lösung auszuloten, lässt weitere Fragen in der jetzigen Megakrise zu. Wenn Sigmar Gabriel kritisiert "es habe niemanden gegeben, der in der Union für Ordnung gesorgt habe", dann ist das Rhetorik. Wer wäre denn - außer der Kanzlerin - dafür zuständig gewesen?

Georg Kronawitter München

Wo die Buchtitel gespeichert sind

Der Beitrag " Der Kampf gegen Google" (2. Februar), in dem es um die Haltung der deutschen Verlage zum sogenannten Google-Settlement ging, fußt auf veralteten Fakten und falschen Annahmen. Libreka, ein vom Börsenverein des Deutschen Buchhandels initiiertes Projekt, ist mittlerweile die größte Volltext-Datenbank für lieferbare deutschsprachige Titel. Auf der Plattform werden zurzeit mehr als 30 Millionen Buchseiten verwaltet. Die Strukturen hierfür mussten, auch und vor allem bei den Verlagen, erst geschaffen werden. Es ist normal, dass das Zeit brauchte. Nicht richtig ist, dass Scans uneinheitlich geliefert wurden. Die Titelzahl auf libreka ist seitdem kontinuierlich gestiegen, zurzeit sind über 92000 Titel im Volltext durchsuchbar. Woher die Aussage stammt, dass die Suchmaschinen kein Geld zahlen wollten, um die gescannten Bücher in ihre Listen aufnehmen zu dürfen, ist nicht klar. Es ist nicht das Interesse der Marketinggesellschaft des Buchhandels MVB, die libreka betreibt, von den Suchmaschinen Geld zu bekommen. Zudem arbeitet MVB seit längerem mit Suchmaschinenbetreibern zusammen, die die wichtigsten Inhalte der Titel auf libreka indizieren. Es sind auch keine Buchhändler auf die Barrikaden gegangen. Im Gegenteil, es gibt einen breiten Konsens für libreka in der Branche. Das spiegelt der nahezu einstimmige Zuspruch der internen Gremien des Börsenvereins für das Projekt. Dieser große Rückhalt ist letztlich der beste Beweis für den Erfolg der Plattform.

Ronald Schild Frankfurt am Main

Zeugen ohne Schutz - Täter haben das Recht, Protokolle einzusehen

Der Artikel " Justizpanne im Fall Mannichl" (14. Januar) schildert, wie der Name einer Zeugin bekanntgegeben wurde. Zeugen werden in der Tat nicht geschützt, denn die Täter haben das Recht, Zeugenprotokolle einzusehen. Auch ich musste diese Erfahrung machen und habe monatelang in Angst gelebt.

Vor etwa fünf Jahren wurde ich bei einer kleinen Wanderung mit zwei Freundinnen Zeugin einer handgreiflichen Auseinandersetzung. Ein Mann schlug auf eine Frau ein, die laut um Hilfe rief. Auf unser Einschreiten hin ließ der Mann von der Frau ab und lief davon, während seine Partnerin bei uns Schutz suchte. Es stellte sich heraus, dass der Angreifer ihr Ehemann war und sie schon mehrmals massiv bedroht hatte. Ich fuhr daraufhin die Frau in meinem Auto zur Polizei und dann mit ihr nach Hause. (Die Polizei sah sich dazu nicht in der Lage, da die Wohnung außerhalb ihres Dienstbezirks lag). Einige Tage später musste ich den ganzen Vorfall bei der Polizei nochmals zu Protokoll geben und erfuhr dabei zu meinem Entsetzen, dass der gewalttätige Ehemann, den meine Zeugenaussage unter Umständen wieder in die Psychiatrie bringen könnte, meine Aussage einschließlich meiner Personalien, über seinen Anwalt einsehen dürfe.

Man zeigt also Zivilcourage, rettet vielleicht sogar einem anderen das Leben und gerät dann selbst in Gefahr, weil der Beschuldigte das Recht auf Information hat. Dies sei nun einmal üblich, erklärte man mir, und ich könne nichts dagegen tun. Soviel zum Zeugen- und Datenschutz.

Magdalena Schubert Eltmann

© SZ vom 07.02.2009/pfau - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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