Schweiz:Strafe für Nacktwanderer bestätigt

Ein Grundsatzurteil des Bundesgerichts, die höchste Schweizer Instanz, stellt jetzt klar: Nacktwandern steht in der Schweiz unter Strafe.

Wer in der Schweiz nackt wandert, kann mit einer Geldbuße bestraft werden. Das Bundesgericht des Landes sprach ein Grundsatzurteil und bestätigte damit am Donnerstag eine im Kanton Appenzell Ausserrhoden verhängte Geldbuße gegen einen Nacktwanderer, berichtete die Schweizer Nachrichtenagentur sda.

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Der 47 Jahre alte Mann war im Oktober 2009 unbekleidet unterwegs, unter anderem kam er an einer Feuerstelle vorbei, an der sich eine Familie mit Kleinkindern aufhielt. Der 47-Jährige war außerdem an einem Reha-Zentrum für Drogenabhängige vorbeispaziert. Eine Frau stellte ihn zur Rede und erstattete Anzeige.

Das Kantonsgericht Appenzell-Ausserrhoden sprach ihn 2010 zunächst vom Vorwurf des "unanständigen Benehmens" frei. Eine höhere Instanz gab im vergangenen Januar dann allerdings der Staatsanwaltschaft Recht und verurteilte den Mann zu einem Bußgeld in Höhe von 100 Franken (umgerechnet etwa 80 Euro).

Dagegen erhob der Betroffene Beschwerde beim höchsten Gericht, dem Bundesgericht. Dessen Strafkammer hat nun öffentlich beraten und entschieden. Zu Sitzungen dieser Art kommt es nur, wenn sich die fünf Richter nicht einig sind.

Diese frühere Entscheidung wurde nun vom Bundesgericht bestätigt und die Beschwerde des Mannes zurückgewiesen.

© sueddeutsche.de/dpa/dapd - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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