Reiserecht:Vorsicht mit "Bitte nicht stören!"-Schild

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Eine Urlauberin hängte das Schild "Bitte nicht stören!" an ihre Hoteltür. Danach brach sie mit Nierenversagen zusammen.

Mit dem "Bitte nicht stören"-Schild an der Hotelzimmertür sollten Reisende vorsichtig umgehen. Das gilt besonders für Alleinreisende. Denn weder der Reiseveranstalter noch der Hotelier kann dazu gedrängt werden, ein solches Hinweisschild zu missachten und das Zimmer zu öffnen.

Dies kann fatal sein, wenn der Gast plötzlich krank wird und sich nicht selbst bemerkbar machen kann.

So erging es einer alleinreisenden Frau, die ihren Urlaub in Ägypten verbrachte: Durch eine Harnvergiftung erlitt sie ein Nierenversagen und wurde ohnmächtig - zuvor hatte sie das "Bitte nicht stören"-Schild an ihre Zimmertür gehängt.

Wie die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in ReiseRecht aktuell berichtet, wurde ihr daheim gebliebener Mann unruhig, da sich seine Ehefrau nicht wie gewohnt telefonisch meldete.

Mehrfach rief er in dem ägyptischen Hotel an und versuchte die Angestellten dazu zu bewegen, im Zimmer seiner Frau nach dem Rechten zu sehen.

Der Urlauberin wurden jedoch nur diskret Zettel mit der Rückrufbitte unter der Tür ins Zimmer geschoben. Erst nach zwei Tagen öffnete das Hotelpersonal den Raum und fand die Frau, die anschließend fünf Tage lang im Koma im Krankenhaus lag.

Dennoch hatten Reiseveranstalter und Hotelier alles richtig gemacht, urteilte das Landgericht Frankfurt (Az.: 2-19 O 153/08). Die Fürsorgepflichten gegenüber dem Gast gingen nicht so weit, ein mit dem Hinweis "Bitte nicht stören" versehenes Zimmer zu öffnen - auch wenn der Ehepartner des Gastes dies verlangt.

Denn mit dem Öffnen wäre ein "massiver Eingriff in die Privatsphäre des Hotelgastes" verbunden. Dass die Frau nicht mehr telefonisch erreichbar war, sei kein Anhaltspunkt für einen Notfall gewesen.

Der Reiseveranstalter erklärte, dass sich Touristen öfter mit Urlaubsbekanntschaften zurückziehen und nicht gestört werden wollen. Anrufe von den besorgten Partnern solcher Alleinreisender seien in Hotels "an der Tagesordnung".

© sueddeutsche.de/dpa/kaeb - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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