Reiserecht:Corona vor dem Urlaub

Wer an Covid-19 erkrankt, kann nicht sicher sein, dass seine Reiserücktrittsversicherung für den Ausfall aufkommt

Von dpa

Eine Reiserücktrittsversicherung kommt für Stornokosten auf, wenn der Urlauber seine Reise wegen einer unerwartet schweren Erkrankung absagen muss. Doch die Erkrankung mit Covid-19 ist nicht bei jedem Anbieter abgedeckt, fand die Stiftung Warentest heraus. Die Viruserkrankung zählt zu den Pandemien. Nur bei 16 von 50 getesteten Tarifen war der entsprechende Schutz demnach voll enthalten. Unter den anderen schlossen 18 eine Pandemie als Rücktrittsgrund ganz aus, heißt es in der Zeitschrift "Finanztest" (Ausgabe 1/2021). Bei den Anbietern, die im Pandemiefall leisten, kommt es wiederum auf die Details an: Manche zahlen die Stornokosten schon bei Vorlage eines positiven Corona-Tests, andere verlangen ein ärztliches Attest oder gar das Auftreten von Symptomen.

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