Reisemängel:Die Anreise? War furchtbar!

Manche Reisen sind sonderbar statt wunderbar - und manchmal ist schon die Anreise eine Katastrophe. In diesen Fällen gibt es Geld zurück.

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War die Reise doch nicht wunderbar, sondern eher mangelhaft, wollen viele Enttäuschte Geld zurück: Sie klagen auf Minderung des Reisepreises. Ob sie Erfolg haben, ist von Fall zu Fall unterschiedlich - die wichtigsten Urteile zur An- und Abreise finden Sie in dieser Galerie.Das Gericht trennt nicht die Kosten der An- und Abreise von den Aufenthaltskosten - selbst wenn der Reisemangel etwa nur beim Hinflug auftrat. Entscheidet der Richter, dass der Veranstalter Geld zurückzahlen muss, bezieht sich die Höhe meist auf den Gesamtreisepreis.Wenn aber wirklich nur ein Reisetag alles andere als erholsam war, gewähren die Richter meistens nur eine geringere Rückzahlung: So wird lediglich ein Teil der Kosten für diesen einzelnen Reisetag erstattet, der sogenannte Tagesreisepreis.Wer klagen will, kann in diversen Listen nachsehen, ob er sich Hoffnung auf eine Rückzahlung machen kann, etwa in der ADAC-Reisemängel-Liste: Hier sind einzelne Urteile aufgeführt und auch die Besonderheiten der jeweiligen Reise erwähnt. Schließlich ist alles relativ, auch bei ...Foto: dpa

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... Reisemängeln: Wartet der Urlauber etwa während seines dreitägigen Urlaubs zwei Tage lang auf sein Gepäck , bekommt er eine höhere Rückzahlung als ein Reisender, der während seines vierwöchigen Urlaubs nur einen kleinen Teil der Urlaubszeit ohne Koffer verbringen musste.Urteile im Reiserecht geben Hinweise, ob...Foto: ddp

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... sich eine Klage überhaupt lohnt. Wer Geld will, muss wohl vor Gericht ziehen - die wenigsten Veranstalter zahlen freiwillig für Reisemängel. Die Urlaubsfreude wird etwa getrübt, wenn man die gesamten Ferien ohne Gepäck verbringen muss: In diesem Fall kann man die Hälfte des Reisepreises zurückfordern. Wird das Gepäck jedoch ...Foto: dpa

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... in der Urlaubsmitte geliefert, nämlich nach drei Tagen bei sechstägigen Badeferien, darf der erboste Kunde auf die Herausgabe von einem Viertel seiner Reisekosten klagen. Auch beim Flug in den Urlaub kann einiges ...Foto: ddp

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... schief gehen: Mancher kommt erst nach zwei bis drei Tagen am Zielflughafen an. Das war den Richtern doch zu lang, sie verdonnerten den Veranstalter dazu, hundert Prozent des Reisepreises pro ausgefallenen Urlaubstag zu erstatten. Generell gilt: Verzögert sich ...Foto: dpa

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... der Hin- oder Rückflug um mehr als vier Stunden, können die Passagiere für jede weitere Wartestunde fünf Prozent des Tagesreisepreises einklagen. Ein zu früher Abflug...Foto: dpa

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... ist aber auch wieder nichts: Wird der Rückflug einfach um einen Tag nach vorne gelegt und kostet dies auch noch die Nachtruhe vor der Abreise, muss der Veranstalter sogar 150 Prozent des Tagesreisepreises zahlen. Den Gang zum Gericht kann man sich auch sparen, wenn ...

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... der Rückflug bei Pauschalreisen um bis zu 8,5 Stunden vorverlegt wurde: Hier gelten An- und Rückreisetage nicht als Urlaubstage. Wer etwas gegen den Hinflug am Abend und Rückflug am Morgen hat, muss sich selbst kümmern: Wurden keine Flugzeiten bei der Buchung angegeben, muss man diese Kombination hinnehmen. Ärgerlich ist es auch, wenn ...Foto: Reuters

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... man gar nicht dort ankommt, wo man eigentlich hin will. Landet der Reisende etwa in München statt in Hamburg und muss dann zehn Stunden mit dem Bus nach Hause fahren, wird der Tagesreisepreis voll erstattet.Ändert der Reiseveranstalter einfach den Abflugort, werden pro Stunde verlängerter Reisezeit fünf Prozent des Tagesreisepreises fällig. Ganz besonders hatten sich Urlauber gefreut, die...Foto: dpa

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... einen 700 Kilometer langen Hubschrauberflug über die Malediven gebucht hatten: Der aussichtsreiche Transferflug entfiel, weil der Urlaubsort geändert wurde. Zum Trost klagten die Reisenden fünf Prozent des Gesamtreisepreises ein.Manche Urlauber wollen nur mit der Fluggesellschaft ihres Vertrauens fliegen - und sind entsetzt, wenn sie plötzlich ...Foto: ddp

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... in das Flugzeug einer ganz anderen Gesellschaft steigen sollen. Wurde ihnen eine bestimmte Fluggesellschaft zugesichert, können die Kunden den Reisepreis um bis zu 15 Prozent mindern. Immerhin bis zu 25 Prozent des Tagereisepreises erhält man erstattet, falls der Service der neuen Fluglinie schlechter ist als die eigentlich vorgesehene. Gar kein Geld gibt es, wenn zu einer gleichwertigen Gesellschaft gewechselt wird. Leer gingen auch die Kläger ...Foto: AFP

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... aus, die nur einen Direktflug gebucht hatten, sich aber einen Non-Stop-Flug wünschten. Auch eine unvorhergesehene Zwischenlandung sowie Flugbegleiter ohne Deutschkenntnisse sahen die Richter nicht als Reisemangel an. Bei Billigflügen darf sich der Reisende nicht beschweren, wenn ...Foto: dpa

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... während des Fluges kein Unterhaltungsprogramm geboten wird. Ohne Zusicherung eines Nichtraucherfluges muss man zudem eine verrauchte Kabine hinnehmen, und bei kurzen Flügen ist auch die Unterbringung auf dem Notsitz rechtens. Wer da lieber in den Bus umsteigt, kann leider ...Foto: AP

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... auch nicht mit einer störungsfreien Reise rechnen: Verspätet sich der Bus etwa um vier Stunden, so dass man erst in der Nacht am Urlaubsort eintrifft, wird der betroffene Urlaubstag um 25 Prozent billiger. Vorausgesetzt, man klagt.Foto: APQuelle: ADAC-Tabelle zur Preisminderung bei Reisemängeln hier sind auch die Aktenzeichen zu den jeweiligen Fällen aufgelistet.(sueddeutsche.de)

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