Gerichtsurteil:"Manchmal ist man einfach selbst schuld"

Eltern, die für ihren Sohn nach einem Unfall in einer Ferienanlage Schmerzensgeld erstreiten wollten, bekamen vor einem Münchner Gericht eine klare Abfuhr.

Ekkehard Müller-Jentsch

Mit ungewöhnlich deutlichen Worten hat ein Münchner Amtsrichter die Klage eines Elternpaares abgewiesen, die für ihren neunjährigen Sohn ein Schmerzensgeld erstreiten wollten.

Reisemängel
:Die Anreise? War furchtbar!

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Die Familie hatte die Sommerferien in einer Hotelanlage in Hurghada verbracht, dem großen ägyptischen Feriengebiet am Roten Meer. Am letzten Urlaubstag verletzte sich der Junge beim Spielen auf der hoteleigenen Freischachanlage am linken Mittelfinger: Ihm war eine der 15 Kilo schweren Schachfiguren auf die Hand gefallen.

Im Namen ihres Filius warfen die Eltern dem Reiseveranstalter vor, er habe seine Verkehrssicherungspflicht verletzt. Sie verlangten 2000 Euro Schmerzensgeld. Der Reiseveranstalter weigerte sich jedoch zu zahlen, ihn treffe kein Verschulden. Da klagten die Eltern vor dem Amtsgericht.

Doch der Richter gab dem Veranstalter Recht: Der bedauerliche Unfall des Kindes sei das Resultat der Verwirklichung des allgemeinen Lebensrisikos. Eine Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht des Reiseveranstalters liege nicht vor.

"Wolle man die vom Kläger für angemessen erachteten Sicherheitsmaßstäbe anlegen, könnte der Reiseveranstalter seiner Verkehrssicherungspflicht nur genügen, wenn er seine Gäste in Gummizellen unterbrächte", meinte der Richter. "Denn auch Möbel und harte Wände können gefährlich sein, wenn man dagegen stolpert."

Sein Fazit: Manchmal ist man ganz einfach selbst schuld, wenn ein Unfall passiert.

Das Urteil (Az.:262C7269/07) ist noch nicht rechtskräftig.

© SZ vom 7.8.2007 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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