Reiserecht:Mängel dokumentieren

Baulärm, dreckiges Bad, fehlender Pool: Solche Ärgernisse müssen sich Pauschalurlauber nicht bieten lassen. Sie können häufig einen Teil des Reisepreises vom Veranstalter zurückfordern - doch dafür müssen sie den Reisemangel zunächst dem Reiseleiter melden. Wird das Problem nicht behoben, sollten sie den Mangel gut dokumentieren. Darauf weist die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein hin: Fotos, Videos, Notizen und Zeugenaussagen von anderen Reisenden seien dazu geeignet. Die Forderung nach einer Preisminderung sollten Urlauber gleich nach ihrer Reise beim Veranstalter stellen. Wie viel Geld es zurück gibt, hängt von der Schwere der Beeinträchtigung ab. Ein paar Ameisen im Hotelzimmer in südlichen Ländern reich dafür nicht aus.

© SZ vom 18.07.2019 / dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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